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Amtsgericht

Normen

§§ 22 ff GVG

§§ 495 ff ZPO

Information

Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen.

Im Zivilrecht:

Erste Instanz bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000,00 EUR.

Das Amtsgericht ist ferner zuständig als Mietgericht, Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht.

Im Strafrecht:

Erste Instanz insbesondere, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zu erwarten ist.

metis