Amtsgericht
Normen
Information
Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen.
Im Zivilrecht:
Erste Instanz bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000,00 EUR.
Das Amtsgericht ist ferner zuständig als Mietgericht, Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht.
Im Strafrecht:
Erste Instanz insbesondere, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zu erwarten ist.