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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kollision von AGB

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Es kommt häufiger vor (besonders bei Kaufleuten), dass beide Vertragspartner dem Vertrag jeweils ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legen. Hier stellt sich die Frage, welche Geschäftsbedingungen dann Gültigkeit haben.

Nach der Rechtsprechung werden teilweise voneinander abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nur) insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich nicht widersprechen - d.h. der sich widersprechende Teil wird nicht wirksam, es gelten die gesetzlichen Regeln. Ob ein derartiger, die Einbeziehung hindernder Widerspruch besteht, kann nicht allein nach dem Wortlaut einzelner Klauseln, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Regelungen festgestellt werden (BGH 09.01.2002 - VIII ZR 304/00).

 Siehe auch 

Auslegung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsbestandteil

Kaufvertrag

Transparenzgebot

Werkvertrag - Allgemein

Prütting/Wegen/Weinreich: BGB Kommentar; 9. Auflage 2014