Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger nun auch Fachanwältin für Familienrecht

13.12.2016332 Mal gelesen

Die Scheidungsanwältin  und Familienrechtlerin Dr. Elisabeth Unger führt ab sofort auch die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“. Das entschied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg aufgrund der besonderen theoretischen Kenntnisse und der praktischen Erfahrungen von Anwältin Dr. Unger auf dem Gebiet des Familienrecht.

Elisabeth Unger leitet am Standort Hamburg das Dezernat Familienrecht der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei werden von ihr überwiegend Scheidungen bzw. Eheverträge von Unternehmer und Managern betreut. Soweit erforderlich kann sie dabei weitere Spezialisten, zum Beispiel Fachanwälte für Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht intern bei der Beratung einschalten.

Weitere Personalien bei ROSE & PARTNER LLP im Bereich Familienrecht und Erbrecht

Damit ist Frau Dr. Unger neben Sybill Offergeld im Berliner Büro die zweite Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Offergeld verstärkt die Kanzlei seit Mitte 2016. Sie vertritt derzeit auch die Kollegin Dr. Cecile Walzer in Erbrechtlichen Mandaten.

Ebenfalls neu im Team ist Ralph Butenberg. Er ist als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht für ROSE & PARTNER in Hamburg tätig und beschäftigt sich neben der Planung und Abwicklung von Erbfällen und der Vertretung im Erbstreit auch allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge und die Erbschaftsteuer.