Im Auftrag des österreichischen Bundesrates hat der Kölner Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm einen Beitrag zur juristischen Definition von Hassreden im Internet verfasst und im aktuellen Grünbuch der Regierung Österreichs veröffentlicht.
Dr. Niklas Haberkamm ist als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - maßgeblich verantwortlich für die Themen-Bereiche Persönlichkeitsschutz und Unternehmensreputation.
Hier das komplette Grünbuch lesen und den Beitrag finden