Rechtsanwältin Manuela Gilch zur „Fachanwältin für Medizinrecht" ernannt!

24.10.2016408 Mal gelesen

Frau Rechtsanwältin Gilch wurde aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht“ zu führen.

Wir freuen uns daher, Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt Hollmayr, welcher bereits seit 2013 Fachanwalt für Medizinrecht ist, mit Frau Rechtsanwältin Gilch eine weitere „Fachanwältin für Medizinrecht“ in unserer Kanzlei zur Verfügung zu stellen, welche Sie kompetent und engagiert auf dem Gebiet des Medizinrechts vertritt.

Voraussetzung für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Medizinrecht ist die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen mindestens 120 Zeitstunden betragenden Lehrgang sowie das Bestehen von drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten), wobei eine Leistungskontrolle fünf Zeitstunden dauerte.

Zudem setzt die Verleihung des Titels die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von wenigstens 60 Fällen im Fachgebiet Medizinrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragsstellung, worunter mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren) sein mussten, voraus.

Insbesondere sind hier besondere Kenntnisse in nachfolgend aufgelisteten Bereichen nachzuweisen:

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung,
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  • Vergütungsrecht der Heilberufe,
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  • Grundzüge des Apothekenrechts,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Aufgrund der Fortbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden jährlich ist der Fachanwaltstitel zudem Garant für aktuelles Fachwissen.