Deutsche können in Spanien angefallene Erbschaft- und Schenkungsteuer zurückfordern

06.03.20161079 Mal gelesen
 

Seit Dezember 2014 können Deutsche die in Spanien angefallene Erbschafts- und Schenkungssteuer zurückfordern aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 3. September 2014. Das System benachteiligte zuvor insbesondere diejenigen, die Immobilien in Spanien erbten oder geerbt hatten ohne selbst in Spanien ansässig zu sein.
Wir beraten Sie konkret sowohl im Fall schon bezahlter Erbschaftssteuern als auch im Falle von derzeit anfallenden Steuern. Letztere Situation ist  – bis die spanische Regierung eine neue Regelung veröffentlichen wird – noch nicht juristisch eindeutig geregelt. Dennoch ist ein Antrag auf Rückerstattung empfehlenswert.