RA Reichow wird zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ernannt

15.10.2015729 Mal gelesen

Neben besonderer theoretischer Kenntnisse, welche Herr Rechtsanwalt Reichow bereits kurz nach seinem Studium erwarb und seitdem durch ständige Weiterbildung bestätigte, zählen auch besondere praktische Kenntnisse und eine 3 Jahre Berufszulassung zu den Voraussetzungen des Fachanwaltstitels. Aufgrund seiner Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht konnte Herr RA Reichow bereits in den ersten 3 Jahren seiner Tätigkeit weit mehr als die eigentlich erforderlichen 60 Praxisfälle bearbeiten, sodass der Antrag auf Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ bereits kurz nach Ablauf der 3-Jahresfrist gestellt und von der Rechtsanwaltskammer Hamburg genehmigt werden konnte.

„Die Verleihung des Fachanwaltstitels nach so kurzer Zeit meiner Tätigkeit stellt für mich eine große Ehre da. Gleichwohl ist die Verleihung des Fachanwaltstitels für mich auch Ansporn, den hohen Anforderungen des Fachanwaltstitels auch zukünftig in vollem Umfang gerecht zu werden“, so Rechtsanwalt Reichow.