Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft – Widerruf wirksam

26.05.2015626 Mal gelesen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig).

Diese Entscheidung zeigt, dass es lohnenswert sein kann, die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies kann bares Geld wert sein. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt, dass ein Widerruf mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden kann. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Fällen jedoch gar nicht notwendig. Nicht selten erkennen Banken, dass sie sich im Falle eines gerichtlichen Verfahrens dem Risiko der Niederlage aussetzen würden und sind vielfach bereit, ihren Kunden neue Darlehen oder Verlängerungen bestehender Darlehensverträge zu erheblich günstigeren Konditionen anzubieten oder Vergleiche zu schließen, bei denen Kunden unter Zahlung einer teilweise weitaus geringeren Vorfälligkeitsentschädigung als üblich aus ihren Darlehensverträgen ausscheiden können.