Lloyd Fonds: Umwandlung von Fondsanteilen in Aktien – Informationsveranstaltungen für Anleger

24.03.2015509 Mal gelesen

Es geht um Beteiligungen an drei Dachfonds der Lloyd Fonds AG bzw. elf Ein-Schiffsgesellschaften. Die Anteilseigner wurden jüngst angeschrieben und um Zustimmung zur Umwandlung der Beteiligungen zu Aktien der Lloyd Fonds AG gebeten. Nach Meinung von Peter Hahn, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, sollten Anleger diese Entscheidung gut informiert treffen, denn es ergeben sich neben möglichen Vorteilen auch deutliche Nachteile:  „Die Umwandlung von Kommanditanteilen an Schiffsfonds in Aktien mit täglicher Handelbarkeit hört sich zunächst einmal ganz gut an, doch bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Aktion mehr als eine Verzweiflungstat. In der Vergangenheit haben solche Projekte jedenfalls nicht funktioniert." Laut der Berichterstattung des Fondstelegramms vom 06. Februar 2015 könne dadurch eventuell die Verhandlungsposition gegenüber Charterern und Banken gestärkt und die Gefahr des Notverkaufs einzelner Schiffe reduziert werden. Hahn empfiehlt: „Die betroffenen Anleger sollten die geplante Umwandlung ihrer KG-Anteile zum Anlass nehmen, sich zur Stärkung ihrer gemeinsamen Verhandlungsposition zusammen zu schließen und zeitnah eine Interessensgemeinschaft zu gründen“, meint Hahn weiter. „Wahrscheinlich lässt sich ja aktuell aus der Lloyd Fonds-Gruppe wirtschaftlich für die betroffenen Anleger mehr herausholen. Wir raten den betroffenen Anlegern  aufgrund des geplanten Umtauschkurses von einer Zustimmung zu dem Umtauschangebot ab."

Hahn Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger der Dachfonds vertreten, bietet den Betroffenen  Gesellschaftertreffen am 25. März 2015 in Köln, am 26. März 2015 in Berlin und am 27. März 2015 in Hamburg jeweils um 18:00 Uhr an. Die genauen Veranstaltungsräumlichkeiten werden nach Eingang der Anmeldung noch bekannt gegeben.  Auf den Gesellschaftertreffen soll die Gründung einer Interessensgemeinschaft besprochen werden. Die betroffenen Anleger sollten laut Hahn in jedem Fall auch fachanwaltlich prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den beratenden Banken, insbesondere der Deutsche Bank AG, und wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne gegenüber den Gründungsgesellschaftern und der Treuhandkommanditistin erfolgreich durchsetzen lassen.

 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier  http://hahn-rechtsanwaelte.de/lloyd-fonds-ag-will-schiffsfondsanleger-zu-aktion%C3%A4ren-machen-wie-sollen-die-18000-anleger-abstimmen

 

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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.