Fachanwaltslehrgang "Urheber- und Medienrecht" erfolgreich abgeschlossen

19.01.2014579 Mal gelesen

Neben theorethischen Erfahrungen müssen auch praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Näheres ist in der Fachanwaltsordnung geregelt.

Die Fachanwaltsordnung finden Sie hier.

§ 14j Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen
in den Bereichen:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte,
Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts,
Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des
Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen
und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Ich werde den Antrag beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer jetzt stellen, weil ich alle Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Urheber- und Medienrecht erfülle.

Voraussichtlich dauert das Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer 3 bis 6 Monate.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Gerstel
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz