BAC InfraTrust - seriöses Angebot?

07.11.2011851 Mal gelesen

Mehr als 2.400 Anleger des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital haben über verschiedene Fondsgesellschaften rund 80 Millionen US-Dollar in Mobilfunkmasten in den USA investiert. Dies sind unter anderem:

  • InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG (IT2)
  • InfraTrust Fünf GmbH & Co. KG (IT5)
  • BAC InfraTrust Sechs GmbH & Co. KG (IT6)
  • BAC InfraTrust Premium Sieben GmbH & Co. KG (ITP7)
  • BAC InfraTrust Acht GmbH & Co. KG (IT8)
  • BAC InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG (ITP9)

In außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der einzelnen InfraTrust Fonds, die kurzfristig für den 14. und 15. November anberaumt wurden, sollen die Anleger über einen Vorschlag der BAC entscheiden. Geplant ist, die Vermögenswerte der Fonds auf eine  USamerikanische Aktiengesellschaft, die CGI Wireless Inc. (bisher Cyber Supply Inc.) zu übertragen. Die Fonds sollen im Gegenzug stimmrechtslose Vorzugsaktien des Unternehmens erhalten, die sie im Wege der Liquidation dann an die Anleger weitergeben sollen. Begründet wird der Vorschlag des Managements damit, BAC werde mit unlauteren Mitteln attackiert und verleumdet. Doch die Hintergründe der Aktion wecken erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots.

Der Vorschlag hat es nach Auffassung des Heidelberger Rechtsanwalts Michael Minderjahn in sich: „Nachdem sich schon die Anleger der BAC LifeTrust-Fonds mit dem Gedanken an den Totalverlust ihrer Investition abfinden müssen, habe ich den Eindruck, dass die BAC hier ein Trojanisches Pferd präsentiert, um die Interessen der Anleger auszuhebeln.“
Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin, die wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Untreue im Zusammenhang mit den wirtschaftlich gescheiterten BAC LifeTrust Fonds gegen Verantwortliche des Emissionshauses ermittelt, unter anderem auch gegen den zuständigen Geschäftsführer Nikolaus Weil. Unlängst wurde in den Geschäftsräumen der BAC eine Razzia durchgeführt und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Diese Vorgänge würden, wie es im Einladungsschreiben zu den Gesellschafterversammlungen der BAC InfraTrust-Fonds heißt, zu einer Verunsicherung führen, die, auch wenn sie faktisch unbegründet sei, emotional weiterbestehen könne. Daher sei beabsichtigt, die Investition der Fondsanleger so aufzustellen, dass diese sich völlig unabhängig von der BAC entwickeln könne.

Für den Heidelberger Anwalt Michael Minderjahn erscheint dies wenig glaubhaft: „Um eine von BAC unabhängige Entwicklung zu ermöglichen würde es völlig ausreichen, die Geschäftsführung der Fonds auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. Keinesfalls sei es dazu erforderlich, gleich sämtliches Vermögen zu veräußern.“ Gerüchten zufolge soll die vorgeschlagene, von BAC unabhängige Entwicklung tatsächlich nicht bedeuten, dass die BAC-Gründer Nikolaus Weil und Stefan Beiten nichts mehr damit zu tun hätten. Jedenfalls hätte es den Beteiligten gut angestanden, hier klar „Ross und Reiter zu benennen“, was aber nicht erfolgt ist.

Für Minderjahn, Anwalt der Anlegerkanzlei Nittel ist es darüber hinaus schon überraschend, wie die Geschäftsführung dazu kommt, trotz angeblich gutem Marktumfelds schon jetzt Möglichkeiten eines Ausstiegs zu sondieren. Anwalt Minderjahn: „Die Investitionen der Fonds wurden zum Teil erst im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossen und sollten jetzt über die nächsten Jahre gute Einnahmen erzielen, was für die Anleger tatsächlich ein gutes Investment verspricht.“ Da mit den US-amerikanischen Nutzern langfristige Verträge bestünden, sei das Geschäft tatsächlich völlig unabhängig von dem Namen BAC und bestehe weitestgehend nur im Verwalten und Weiterleiten der Einnahmen in Form von Ausschüttungen an die Anleger. „Angesichts dessen, dass das operative Geschäft jetzt mit geringfügigem Aufwand betrieben werden kann“, schlussfolgert Minderjahn, „ist die von BAC betriebene Lösung zur Übertragung der Fonds auf eine US-Gesellschaft aus meiner Sicht kaum nachvollziehbar“.

Rechtsanwalt Minderjahn, der bereits mehrfach umfangreiche Transaktionen begleitet hat, hält die von BAC vorgelegten Informationen als Grundlage einer fundierten Entscheidung für völlig unzureichend. „Geht man davon aus, dass die Fondsgesellschaften ihr gesamtes Vermögen in die US-amerikanische Aktiengesellschaft CIG Wireless einbringen sollen, dürfte das beispielsweise auch Bankguthaben und Forderungen umfassen. So kommt CIG auch an liquide Mittel. Geld, dass derzeit offenbar nicht vorhanden ist, denn sonst müsste sich die ENEX ja kaum verpflichten, neues Kapital einzuschiessen.“ Weiter meint der Heidelberger Anlegeranwalt, dass sich keineswegs erschließe, warum ein leerer Firmenmantel plötzlich einen Wert von annähernd 100 Millionen Dollar haben solle. Insofern dürfte kaum zu rechtfertigen sein, dass die Fondsgesellschaften insgesamt nur 35% der Aktien an der CIG Wireless erhalten. Minderjahn dazu wörtlich: „Klar ist, dass der Mehrheitsaktionär von CIG – wer immer auch das sein mag – damit nahezu unbeschränkten Zugriff auf die von den InfraTrust-Fonds errichteten Türme erhält, denn Vorzugsaktionäre haben bekanntlich keine Stimmrechte.“ Damit verlören die Anleger Kontroll- und Mitwirkungsrechte, die sie in der gegenwärtigen Konstellation noch haben und wären auf Gedeih und Verderb den Verantwortlichen von CIG Wireless ausgeliefert. „Wird einem so etwas angeboten, kann und muss man für eine besonnene Entscheidung deutlich mehr und aussagekräftigere Informationen erwarten, als sie den Anlegern bislang geboten wurden“, so Minderjahn.

Den Anlegern der BAC InfraTrust-Fonds rät Anwalt Minderjahn, der selbst zahlreiche InfraTrust-Anleger berät, entweder ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung selbst wahrzunehmen oder auf einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Mitgesellschafter ihres Vertrauens zu übertragen. „Die schlechteste Alternative, die Anleger immer wieder wählen, ist die Stimmenthaltung, denn sie erhöht die Präsenz, steht den Antragstellern aber nicht im Weg“, meint Rechtsanwalt Minderjahn. Nur die große Anwesenheit der beteiligten Anleger oder zahlreiche Weisungen an Treuhänderin oder Bevollmächtigte, durchweg mit „NEIN“ zu stimmen, können garantieren, dass nicht eine Minderheit über die Geschicke der jeweiligen Fondsgesellschaft entscheidet. Beschlussfähigkeit besteht nämlich schon, wenn nur 25% der Stimmrechte anwesend oder vertreten sind. Vorsorglich sollten alle Anleger darauf achten, dass sie Vollmachten und/oder Stimmrechtsweisungen bis zum 10. November 2011 an die Treuhänderin senden.

Zwischenzeitlich haben verschiedene Medien über den Vorschlag der Geschäftsführung berichtet. Ob es sich um ein „unmoralisches“ (Fondstelegramm vom 30.10.2011) oder „beispielloses“ (Graumarktinfo.de vom 03.11.2011) Angebot oder eines „zum Abschlagen“ (Financial Times Deutschland vom 31.10.2011) handelt, mag dahingestellt bleiben. Für den Anleger sollte die Sicherheit zählen und die scheint jedenfalls nicht in Aktien eines Nobody zu liegen.

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt