Rechtsanwalt Wolfgang Arndt ist "Fachanwalt für Erbrecht"

11.10.20062190 Mal gelesen

Die RA-Kammer Köln hat Herrn RA Wolfgang Arndt gestattet, den Fachanwaltstitel für Erbrecht zu führen. Damit werden die praktische Erfahrung und die theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts gewürdigt. Für die RA-Kammer Köln ist Herr Arndt überdies als Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Dieser Ausschuss bereitet die Zulassung weiterer Fachanwälte durch die RA-Kammer vor.