AdWords für Anwälte

AdWords für Anwälte | anwalt24
14.03.2018172 Mal gelesen
Für ein effektives Kanzlei-Marketing darf eine Kanzlei-Website nicht fehlen. Diese bringt aber nur dann neue, wertige Mandanten, wenn sie auch möglichst viele Besucher erreicht. Dabei helfen kann das Google-Werbeprogramm AdWords. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Rund 94 Prozent aller Deutschen rufen regelmäßig Google auf, wenn sie auf der Suche nach Websites sind, die nützliche Informationen für sie bereithalten könnten. Bei solch einer Quasi-Monopolstellung ist es kein Wunder, dass Google für jeden Website-Betreiber eine wichtige Quelle für Besucher ist – meist sogar die wichtigste Quelle.

Damit möglichst viele Besucher den Weg über Google zu Ihrer Kanzlei-Homepage finden, ist es wichtig, dass Ihre Website auf der ersten Ergebnisseite bei relevanten Suchbegriffen gelistet wird. Wie Sie dieses Ziel erreichen, zeigen wir Ihnen im Artikel „SEO für Anwälte“ ausführlich.

Was vielen Internet-Anwendern gar nicht bewusst ist: Google zeigt nach einer Suchanfrage nicht nur die Websites an, die nach Auswertung des Algorithmus am besten zu den gesuchten Begriffen passen, sondern auch Portale an, die für ihre Anzeige bezahlen.

Man unterscheidet deshalb bei einer Suchergebnisseite zwischen natürlichen  und bezahlten Suchergebnissen. Das folgende Bild zeigt Ihnen, wie prominent die Werbeanzeigen platziert werden. Die rot umrandeten Kästen zeigen die bezahlten Suchergebnisse bei einer gewöhnlichen Google-Ergebnisseite.

AdWords-Anzeigen auf der ersten Google-SERP | anwalt24

 

Warum AdWords für Anwälte so attraktiv sind

Schaut man sich die Google-Ergebnisseite einmal genauer an, erkennt man, warum insbesondere die Anzeigen über den natürlichen Suchbegriffen von vielen Nutzern angeklickt werden. Sie fallen bei Suchanfragen als Erstes ins Auge. Klingt der Werbetext für die Nutzer relevant, klicken viele auf die Anzeige. Vielen dürfte dabei gar nicht auffallen, dass sie nicht auf ein gewöhnliches Suchergebnis geklickt haben – der Hinweis „Anzeige“ ist von Google ganz bewusst sehr dezent platziert. Bei den AdWords-Anzeigen mit einem Link auf die Kanzlei-Website vertreten zu sein, kann also sehr lukrativ sein!

Die Frage für Anwälte lautet also: Wie platziere ich meine Kanzlei-Homepage in dem Anzeigenfeld über den natürlichen Suchergebnissen. Und genau hier kommt Google AdWords ins Spiel.

AdWords nennt sich das Online-Werbeprogramm von Google. Teilnehmen kann hier jeder, der für seine eigene Website werben möchte. Im Workshop am Ende dieses Artikels zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre erste eigene AdWords-Werbekampagne anlegen.

So funktioniert Google AdWords

Sollten Sie mit dem Prinzip von Google AdWords noch nicht vertraut sein, hier noch einmal die wichtigsten Hintergrundinformationen: Google berechnet für die Darstellung der Anzeigen keinen festen Betrag. Stattdessen werden die Anzeigenplätze bei jeder Suchanfrage im Hintergrund versteigert. Das funktioniert wie folgt:

  1. Sie geben an, bei welchen Suchbegriffen Ihre Anzeige platziert werden soll und wie viel Sie bereit sind, dafür zu bezahlen.
  2. Beispiel: Sie legen fest, dass Ihre Anzeige geschaltet werden soll, wenn jemand nach „Scheidungsanwalt“ sucht.
  3. Sie legen fest, dass Sie bereit sind, 4 Euro für einen Klick auf Ihre Anzeige zu zahlen.
  4. Ein Nutzer sucht nach dem Begriff „Scheidungsanwalt“.
  5. Während der Berechnung der natürlichen Suchergebnisse ermittelt Google, wer die höchsten Gebote für passende AdWords-Anzeigen abgegeben hat.
  6. Ist Ihr Gebot hoch genug, wird Ihre Anzeige eingeblendet. Haben Sie das Höchstgebot abgegeben, erscheint Ihre Anzeige auf Platz 1. (Hinweis: In der Praxis bewertet Google nicht nur die Höhe des Gebots, sondern auch die Klickwahrscheinlichkeit.)
  7. Klickt ein Nutzer auf Ihre Anzeige, werden Ihrem AdWords-Konto automatisch 4 Euro abgezogen. Klickt der Nutzer nicht auf Ihre Anzeige, zahlen Sie auch nichts!

Google AdWords-Anzeigen können also jede Menge qualifizierten Traffic (Nutzer, die sich tatsächlich für Ihr Angebot interessieren) auf Ihre Kanzlei-Website lotsen. Attraktiv bei dieser Werbeform ist die Tatsache, dass Sie nur dann zahlen müssen, wenn jemand auf Ihre Anzeige klickt. Sie profitieren jedoch auch von Ihren Anzeigen, wenn sie nicht angeklickt werden. Schließlich werden der Name Ihrer Kanzlei und Ihre Webadresse von vielen Nutzern selbst dann unterbewusst wahrgenommen, wenn diese ein anderes Suchergebnis oder eine andere Anzeige anklicken.

Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick behalten

Wenn es Ihnen gelingt, möglichst viele interessierte Besucher mittels Google AdWords auf Ihre Kanzlei-Website zu lotsen, haben Sie das erste Ziel bereits erreicht. Letztendlich entscheidend ist es jedoch, dass möglichst viele dieser Besucher auch zu Ihren Mandanten werden. Ansonsten kosten die Kampagnen schließlich nur Geld und bringen keinen Ertrag. 

Doch wie können Sie den Erfolg Ihrer Kampagnen kontrollieren? In Ihrem Google AdWords-Konto können Sie zu jeder aktuellen und beendeten Kampagne detailliert nachlesen, wie oft Ihre Anzeige eingeblendet wurde, wie viele Nutzer sie angeklickt haben und was sie dafür bezahlt haben. Wie viele Mandanten Sie damit gewonnen haben, verraten Ihnen diese Daten jedoch nicht. Hierfür benötigen Sie die kostenlose Webanalyse-Software Google Analytics 

(https://www.google.com/intl/de_de/analytics/).

Google Analytics mit AdWords-Konto verknüpfen

Mit Google Analytics wird das Besucherverhalten auf Ihrer Website protokolliert und ausgewertet. Praktisch für alle, die AdWords-Kampagnen schalten. Google Analytics lässt sich mit dem AdWords-Konto verknüpfen. So können Sie exakt nachverfolgen, wie viele der AdWords-Besucher Ihre Seite sofort wieder verlassen haben und wie viele zu potenziellen Mandanten geworden sind – etwa, indem Sie Ihre Telefonnummer für einen Rückruf-Service angeben oder Ihre Daten für eine Info-Broschüre hinterlassen. Durch die Definition von Ziel-Vorhaben kann für jede AdWords-Kampagne exakt nachverfolgt werden, wie erfolgreich diese verlaufen ist – und ob sich die Kosten für die Kampagne rentiert haben. Ist das nicht der Fall, deutet das darauf hin, dass die Besucher auf Ihrer Website nicht das finden, was sie suchen. Etwa, weil die Landing Page nicht optimal gestaltet ist oder weil Ihre Website nicht zur Suchanfrage passt. Sie sollten also die Suchanfragen auswerten und die (ausschließenden) Keywords möglicherweise überarbeiten.

Hinweis: Im Artikel Kanzlei-Marketing: „Tipps und Tricks für effektive AdWords-Kampagnen“ zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre AdWords-Kampagnen optimieren können.

Workshop: So legen Sie Ihre erste Google AdWords-Kampagne an

  1. Rufen Sie die Website www.google.de/adwords/ auf.
  2. Legen Sie ein AdWords-Konto an, indem Sie auf „Jetzt starten“ klicken.
  3. Legen Sie ein Zahlungsmittel fest, über das die Anzeigenkosten abgerechnet werden sollen.
  4. Klicken Sie im Menü auf „Kampagnen“ und anschließend auf das Symbol „+Kampagnen“, um Ihre erste Anzeige einzurichten.
  5. Wenn Ihre Werbung nur bei Google direkt erscheinen soll, klicken Sie auf „Nur Suchnetzwerk“.

Jetzt können Sie mit der Anzeigenerstellung auch schon beginnen. Wählen Sie zunächst aus, wie viel Sie pro Klick als Standardgebot zahlen möchten. AdWords-Anzeigen werden generell pro Klick der Google-Nutzer abgerechnet. Wer den höchsten Eurobetrag pro Klick bietet, hat die besten Chancen auf einen prominenten Anzeigenplatz. Welches Mindestgebot Sie einstellen sollten, damit Ihre Werbung eingeblendet wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Das kommt auf die Wettbewerbssituation bei den Keywords an, die Sie bewerben wollen. Sie können Ihre Gebote jederzeit verändern – auch während laufender Kampagnen. 

Sie müssen außerdem ein Tagesbudget einstellen, das Sie maximal bereit sind, pro Tag für die Google-Anzeigen zu zahlen. Das dient Ihrer Sicherheit, dass nicht plötzlich statt erwarteter 100 Nutzer 1.000 Nutzer kostenpflichtig auf Ihre Anzeige klicken.

Im zweiten Schritt legen Sie fest, bei welchen Keywords Ihre Anzeigen geschaltet werden sollen. Geben Sie beispielsweise das Keyword „Abmahnung Filesharing“ ein, könnte Ihre Anzeige gezeigt werden, wenn ein Nutzer nach „Was tun bei Abmahnung für Filesharing?“ sucht. Im Verlauf der Kampagnenplanung können Sie zudem auch noch „ausschließende Keywords“ festlegen. Hier könnten Sie beispielsweise „Kosten“ angeben. Würde sich jemand über die Kosten für eine Abmahnung aufgrund illegalen Filesharings erkundigen wollen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er unmittelbar davorstände, einen Anwalt beauftragen zu wollen! 

Mit einer Landing Page passende Informationen liefern

Sie werden außerdem aufgefordert, eine Zielseite anzugeben, auf die die Nutzer geleitet werden sollen, wenn sie auf die Anzeige klicken. Sie sollten hier keinesfalls die Startseite Ihrer Kanzlei-Website angeben, sondern eine Seite, die möglichst exakt zu der Suchanfrage passt – deshalb empfiehlt es sich, für jede Kampagne eine sogenannte Landing Page zu erstellen. Eine Website, die speziell für die Google-Nutzer konzipiert wurde, die auf Ihre Anzeige geklickt haben. Der Grund: Die Nutzer sollen sofort die Informationen finden, nach denen sie gesucht haben und unkompliziert mit Ihnen in Verbindung treten können. Ansonsten verlassen Sie die Kanzlei-Homepage und kosten Sie nur Geld!

Im letzten Schritt gestalten Sie Ihre Anzeige. Hierbei geben Sie einen Titel, einen Link und einen kurzen Beschreibungstext an. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Nutzer zum Klicken animieren und deutlich machen, was sie auf Ihrer Website erwartet. Binden Sie einen „Call to Action“ ein – eine eindeutige Handlungsaufforderung.