Mandantenbindung durch Newsletter

Mandantenbindung durch Newsletter. Newsletter-Marketing | anwalt24
08.09.201762 Mal gelesen
Viele Besucher, die über Google, Facebook, Twitter oder andere Kanäle auf die Homepage Ihrer Kanzlei gelangen, werden Sie nicht direkt kontaktieren und somit auch nicht sofort zu Ihren Mandanten. Sie informieren sich lange vor der tatsächlichen Beauftragung eines Anwalts über rechtliche Aussichten!

Im Vorfeld informieren sich potenzielle Mandanten erst über mögliche Kosten und Kanzleien, die für ein Mandant in Frage kommen. Deshalb werden die Leistungen Ihrer Kanzlei für viele Homepage-Besucher interessant sein – nur noch nicht in dem Moment, in dem sie Ihre Homepage aufrufen. Eine wichtige Aufgabe des Online-Marketings von Kanzleien ist deshalb die Bindung potenzieller Mandanten. Ein erfolgversprechender Weg hierbei ist ein Newsletter-Angebot. Bieten Sie den Besuchern Ihrer Homepage die Möglichkeit, sich von Ihnen zu ausgewählten Rechtsthemen regelmäßig per Mail informieren zu lassen. Auf diese Weise sammeln Sie nicht nur die Daten möglicher Mandanten, sondern können sich gleichzeitig noch als führende Kanzlei in Ihren Rechtsgebieten profilieren. So können Homepage-Besuche von heute noch Jahre später zu lukrativen Aufträgen führen.

Das E-Mail-Marketing klingt in dynamischen Zeiten, in denen die Werbewelt von Begriffen wie Social Media, Behavioral Targeting (verhaltensorientierte Werbung ) und Real Time Bidding geprägt wird, wie ein Relikt aus längst vergangenen Tagen. Tatsächlich aber ist die Marketing-Form so beliebt wie nie zuvor. E-Mail-Marketing ist sehr effizient, die Kosten sind vergleichsweise gering, der Erfolg von Kampagnen kann exakt ausgewertet und die Ergebnisse für die Optimierung von Folgekampagnen genutzt werden. Die Einbindung einer An- und Abmeldefunktion für einen Newsletter auf Ihrer Kanzlei-Homepage lässt sich leicht einrichten. Viele Baukasten-Systeme bringen solch eine Funktion von Haus aus bereits mit. CMS (Content Management)-Lösungen wie WordPress lassen sich mit kostenlosen Plugins entsprechend aufrüsten.

Um die Besucher Ihrer Kanzlei-Homepage davon zu überzeugen, wie lohnenswert ein Abonnement Ihres Newsletters ist, gilt es den potenziellen Neukunden etwas zu bieten. Die Bereitschaft, einen weiteren Informationsdienst zu bestellen, ist bei vielen Anwendern nämlich sehr gering ausgeprägt. Bieten Sie Ihnen deshalb als Dankeschön für Ihre Anmeldung den freien Zugang zu einem kostenlosen E-Book oder einem Whitepaper aus Ihrem Rechtsgebiet, das Sie speziell für Ihre Homepage-Besucher erstellt haben. Davon profitieren Sie gleich in mehrfacher Hinsicht. Sie schärfen das Profil Ihrer Kanzlei, gewinnen Newsletter-Abonnenten und können sich über ein Besucherplus freuen, wenn Ihr E-Book weiterempfohlen wird!

Werben in externen Newslettern

E-Mail-Marketing funktioniert zur Nutzerbindung vor allem dann gut, wenn das Ziel erreicht wird, den Empfängern regelmäßig hochwertige Inhalte zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet: Wer sich dazu entscheidet, einen Newsletter als Bestandteil des Kanzleimarketings einzusetzen, sollte sicherstellen, dass ein Mitarbeiter abgestellt wird, der für den entsprechenden Content sorgt. Hierbei empfiehlt es sich natürlich, möglichst jedes Thema als Content für alle Kanäle zu nutzen. Ein Beispiel: Die Kommentierung von Gerichtsurteilen sollten Sie auf Ihrer Homepage veröffentlichen und über Facebook, Twitter und Newsletter darauf hinweisen. Wenn Sie bereits auf anwalt24 Fachbeiträge veröffentlichen, bietet es sich an diesen auch in Ihrem Newsletter zu verwenden.

E-Mail-Marketing lässt sich auch dazu einsetzen, potenzielle Mandanten anzusprechen, die noch nicht im eigenen Newsletter-Verteiler registriert sind. Eine lohnenswerte Werbemöglichkeit kann es sein, mit gezielten Werbeaktionen in Newslettern von Fachportalen präsent zu sein. Kanzleien, die sich auf Internet- und Wettbewerbsrecht spezialisiert haben, könnten Ihr Dienstleistungsangebot über den Newsletter themenrelevanter Homepages vorstellen. Möglich ist hierbei eine klassische Werbeform innerhalb der Newsletter. Vielfach können aber auch Kooperationen zu »Sonder-Newslettern« vereinbart werden, in denen Sie Ihre Kanzlei ausschließlich vorstellen.