§ 5 APOGV, Bewerbung und EinberufungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 6 APOGV, AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 7 APOGV, Ausbildende in der praktischen AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 7a APOGV, VorgesetzteTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 8 APOGV, Inhalt der praktischen AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 9 APOGV, Ausbildungszeugnisse in der praktischen AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 10 APOGV, Gestaltung der praktischen AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 11 APOGV, Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 12 APOGV, Stoffpläne und Arbeitsanleitungen für die praktische AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...
§ 13 APOGV, Ausscheiden aus der AusbildungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Referenz: 305-4 Abschnitt: Zweiter ...