ArbPlSchGAbschn3V - Arbeitsplatzschutzgesetz Dritter Abschnitt-VerordnungTitel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: ArbPlSchGAbschn3V Gliederungs-Nr.: 53-2-3 Normtyp: Erlass Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
§ 1 ArbPlSchGAbschn3VErster Abschnitt – Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
§ 2 ArbPlSchGAbschn3V, Für die Erstattung zuständige StellenZweiter Abschnitt – Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
§ 3 ArbPlSchGAbschn3V, Erstattungsverfahren für ArbeitgeberZweiter Abschnitt – Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
§ 4 ArbPlSchGAbschn3V, Erstattungsverfahren für WehrpflichtigeZweiter Abschnitt – Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
§ 5 ArbPlSchGAbschn3V, Sonstige BestimmungenZweiter Abschnitt – Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
§ 6 ArbPlSchGAbschn3V, In-Kraft-TretenZweiter Abschnitt – Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige Titel: Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Normgeber ...
GnadO - Anordnung BegTitel: Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GnadO Gliederungs-Nr.: 313-3 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Anordnung des Bundespräsidenten ...
Art. 1 GnadO, Vorbehaltene GnadenentschließungenTitel: Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GnadO Gliederungs-Nr.: 313-3 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Art. 1 GnadO
Art. 2 GnadO, Übertragung von GnadenbefugnissenTitel: Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GnadO Gliederungs-Nr.: 313-3 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Art. 2 GnadO