BayAbgG,BY - Bayerisches AbgeordnetengesetzTitel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung: BayAbgG Gliederungs-Nr.: 1100-1-I Normtyp: Gesetz
Art. 1 BayAbgG, Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der MitgliedschaftErster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 2 BayAbgG, Schutz der freien MandatsausübungErster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 3 BayAbgG, WahlvorbereitungsurlaubErster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 4 BayAbgG, Berufs- und BetriebszeitenErster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 4a BayAbgG (weggefallen)Erster Teil – Rechtsstellung, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 5 BayAbgG, EntschädigungZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...
Art. 6 BayAbgG, Mandatsausstattung, KostenpauschaleZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...
Art. 7 BayAbgG, Kürzung der KostenpauschaleZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...
Art. 8 BayAbgG, Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen ArbeitZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...