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Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WOSprAuG
Gliederungs-Nr.: 801-11-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes
(Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)

Vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1798)

Geändert durch die Verordnung vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 69)

Auf Grund des § 33 des Sprecherausschussgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2312, 2316) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Wahl des Sprecherausschusses 1 bis 33
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 1 bis 4
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses5 bis 21
  
Erster Unterabschnitt 
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten 5 bis 9
  
Zweiter Unterabschnitt 
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten 10 bis 17
  
Dritter Unterabschnitt 
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste 18 bis 21
  
Dritter Abschnitt 
Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses 22
  
Vierter Abschnitt 
Schriftliche Stimmabgabe 23 bis 25
  
Fünfter Abschnitt 
Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses 26 bis 33
  
Erster Unterabschnitt 
Vorbereitung der Abstimmung 26
  
Zweiter Unterabschnitt 
Abstimmung in einer Versammlung 27 bis 32
  
Dritter Unterabschnitt 
Schriftliche Abstimmung 33
  
Zweiter Teil 
Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuss34 bis 38
  
Dritter Teil 
Besondere Vorschriften für die Seeschifffahrt39
  
Vierter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 40 bis 42