Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 WappenG
Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: WappenG,SN
Gliederungs-Nr.: 114-1
Normtyp: Gesetz

§ 1 WappenG

(1) Das kleine Wappen des Freistaates Sachsen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteiltem Schild einen schrägrechten grünen Rautenkranz.

(2) Ein großes Staatswappen des Freistaates Sachsen kann durch besonderes Gesetz bestimmt werden.