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§ 7 VwVfGBln
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: VwVfGBln,BE
Gliederungs-Nr.: 2010-1
Normtyp: Gesetz

§ 7 VwVfGBln – Zustellung

Für das Zustellungsverfahren der Behörden Berlins gilt das Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.