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Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
Bundesrecht
Titel: Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VwKostG
Gliederungs-Nr.: 202-4
Normtyp: Gesetz

Verwaltungskostengesetz (VwKostG)

Vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821)

Außer Kraft am 15. August 2013 durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) (1)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Anwendungsbereich 
  
Anwendungsbereich1
  
2. Abschnitt 
Allgemeine Grundsätze für Kostenverordnungen 
  
Bindung des Verordnungsgebers2
Gebührengrundsätze3
Gebührenarten4
Pauschgebühren5
Kostenermäßigung und Kostenbefreiung6
Sachliche Gebührenfreiheit7
  
3. Abschnitt 
Allgemeine kostenrechtliche Vorschriften 
  
Persönliche Gebührenfreiheit8
Gebührenbemessung9
Auslagen10
Entstehung der Kostenschuld11
Kostengläubiger12
Kostenschuldner13
Kostenentscheidung14
Gebühren in besonderen Fällen15
Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung16
Fälligkeit17
Säumniszuschlag18
Stundung, Niederschlagung und Erlass19
Verjährung20
Erstattung21
Rechtsbehelf22
  
4. Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Verwaltungsvorschriften23
Gesetzesänderungen24
Berlin-Klausel25
Inkrafttreten26
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 23 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154).