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§ 1 VerkündungsG
Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: VerkündungsG,ST
Gliederungs-Nr.: 114.1
Normtyp: Gesetz

§ 1 VerkündungsG

Die Verordnungen der Landesregierung und ihrer Mitglieder werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt verkündet.