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Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: VerfSchG-LSA
Gliederungs-Nr.: 12.1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2022 (GVBl. LSA S. 100)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil: 
Organisation und Aufgaben 
  
Zweck des Verfassungsschutzes1
Organisation und Zusammenarbeit2
Mitarbeiter3
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde4
Weitere Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde 4a
Begriffsbestimmungen5
  
Zweiter Teil: 
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten 
  
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit6
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde7
Besondere Formen der Datenerhebung8
Verdeckte Mitarbeiter8a
Vertrauenspersonen 8b
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten9
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen10
Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien11
Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten12
(weggefallen)13
  
Dritter Teil: 
Auskunft 
  
Auskunft an die betroffene Person14
  
Vierter Teil: 
Informationsübermittlung 
  
Unterrichtungspflichten15
Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten16
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen17
Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde17a
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde18
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes19
Übermittlungsverbote20
Minderjährigenschutz21
Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird22
Nachberichtspflicht23
Weitergabe personenbezogener Daten23a
  
Fünfter Teil: 
Parlamentarische Kontrolle 
  
Parlamentarisches Kontrollgremium24
Zusammensetzung, Wahl und Abwahl 25
Verfahrensweise26
Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums 27
Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz28
Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages29
  
Sechster Teil: 
Schlussvorschriften 
  
Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt30
Einschränkung von Grundrechten30a
Sprachliche Gleichstellung30b
Inkrafttreten31