Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 10 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen

Zweiter Teil – Besetzung des Verfassungsgerichtshofs/Mitwirkung der Richter

Titel: Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,TH
Gliederungs-Nr.: 1104-2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

§ 10 VerfGHGO – Vorrangregelung

Die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof geht grundsätzlich jeder anderen Tätigkeit vor.