§ 1 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs
§ 1 VerfGHGO – Bezeichnung und Sitz
Der Verfassungsgerichtshof führt die Bezeichnung "Thüringer Verfassungsgerichtshof". Er hat seinen Sitz in Weimar.