Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 11 VerfGHG
Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof
Landesrecht Rheinland-Pfalz

III. Abschnitt – Verfahren → A. – Allgemeine Verfahrensvorschriften

Titel: Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHG,RP
Gliederungs-Nr.: 1104-1
Normtyp: Gesetz

§ 11 VerfGHG – Geschäftsordnung

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, regelt der Verfassungsgerichtshof das Verfahren und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen ist.