Art. 38 Verf
Verfassung für Rheinland-Pfalz
Verfassung für Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Erster Hauptteil – Grundrechte und Grundpflichten → III. Abschnitt – Schule, Bildung und Kulturpflege
Art. 38 Verf
Bei der Gestaltung des höheren Schulwesens ist das klassisch-humanistische Bildungsideal neben den anderen Bildungszielen gleichberechtigt zu berücksichtigen.