Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verfassung für Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Verfassung für Rheinland-Pfalz
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: Verf,RP
Gliederungs-Nr.: 100-1
Normtyp: Gesetz

Verfassung für Rheinland-Pfalz

Vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2022 (GVBl. S. 105)

Vorspruch

Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben:

Inhalt:
 
Erster Hauptteil
Grundrechte und Grundpflichten
 
I.AbschnittDie Einzelperson
  1. Freiheitsrechte
  2. Gleichheitsrechte
  3. Öffentliche Pflichten
II.AbschnittEhe und Familie
III.AbschnittSchule, Bildung und Kulturpflege
IV.AbschnittKirchen und Religionsgemeinschaften
V.AbschnittSelbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände
VI.AbschnittDie Wirtschafts- und Sozialordnung
VII.AbschnittSchutz der natürlichen Lebensgrundlagen
   
Zweiter Hauptteil
Aufbau und Aufgaben des Staates
 
I.AbschnittDie Grundlagen des Staates
II.AbschnittOrgane des Volkswillens
  1. Der Landtag
  2. Die Landesregierung
III.AbschnittDie Gesetzgebung
IV.AbschnittDas Finanzwesen
V.AbschnittDie Rechtsprechung
VI.AbschnittDie Verwaltung
VII.AbschnittDer Schutz der Verfassung und der Verfassungsgerichtshof
VIII.AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen