§ 27 USAusschG
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 27 USAusschG – In-Kraft-Treten
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.