Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: USAusschG,NW
Gliederungs-Nr.: 1101
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vom 18. Dezember 1984 (GV. NRW. 1985 S. 26)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 684)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Aufgabe1
Einsetzung2
Gegenstand3
Zusammensetzung, Vorsitz4
Vorsitzender4a
Stellvertretender Vorsitzender4b
Stellvertretende Mitglieder5
Ausscheiden von Ausschussmitgliedern6
Einberufung und Beschlussfassung7
Untersuchungsausschuss8
Öffentlichkeit der Sitzungen9
Mitteilungen über Sitzungen und Unterlagen10
Ordnungsgewalt11
Protokollierung12
Beweisaufnahme13
Aktenvorlage, Aussagegenehmigung, Zutrittsrecht14
Zeugen und Sachverständige15
Zwangsmittel16
Zeugnisverweigerungsrecht, Gutachtenverweigerungsrecht17
Belehrung18
Vernehmung, Fragerecht19
Andere Beweismittel20
Rechts- und Amtshilfe21
Verlesen von Protokollen und Schriftstücken22
Aussetzung und Auflösung23
Schlussbericht24
Kosten und Auslagen25
Gerichtliches Verfahren26
In-Kraft-Treten27
(weggefallen)28