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§ 22 TierSchG
Tierschutzgesetz
Bundesrecht

Zwölfter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Tierschutzgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: TierSchG
Gliederungs-Nr.: 7833-3
Normtyp: Gesetz

§ 22 TierSchG

(Inkrafttreten)