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Anlage 8 ThürVVO
Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKapVO
Gliederungs-Nr.: 221-4-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 8 ThürVVO – Curricularnormwerte nach § 48 Abs. 1 Satz 2

(zu § 48 Abs. 1 Satz 2)

Curricularnormwerte für Studiengänge mit den Abschlüssen Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter)

1.Ernährungswissenschaft4,6
   
2.Medizin (Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf Lehreinheiten erfolgt durch die Hochschule im Einvernehmen mit dem Ministerium.)8,2
   
3.Pharmazie4,5
   
4.Zahnmedizin8,86