§ 61 ThürLbVO
Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO)
Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO)
Landesrecht Thüringen
Neunter Abschnitt – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 61 ThürLbVO
(weggefallen)