§ 54 ThürLaufbG
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
Landesrecht Thüringen
Fünfter Teil – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 54 ThürLaufbG – Weitere Anwendung von Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung
Die Bestimmungen des Fünften Abschnitts der Thüringer Laufbahnverordnung vom 7. Dezember 1995 (GVBl. S. 382) in der am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung finden bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 49 Abs. 4 weiter Anwendung.