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Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (Thüringer Kirchensteuergesetz - ThürKiStG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (Thüringer Kirchensteuergesetz - ThürKiStG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKiStG
Gliederungs-Nr.: 610-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens
(Thüringer Kirchensteuergesetz - ThürKiStG)

Vom 3. Februar 2000 (GVBl. S. 12)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2018 (GVBl. S. 669)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Kirchensteuerrechtliche Rahmenregelungen für den Bereich der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche 
  
Steuererhebung1
Steuerpflicht2
Steuerarten, Steuerordnung3
Konfessionsgleiche Ehe oder Lebenspartnerschaft3a
Konfessionsverschiedene Ehe oder Lebenspartnerschaft4
Glaubensverschiedene Ehe oder Lebenspartnerschaft5
Verwaltung der Steuer, Auskunftspflicht6
Verwaltung durch die Finanzämter7
Lohnsteuerabzugsverfahren8
Kapitalertragsteuerabzugsverfahren8a
Anzuwendende Vorschriften, abweichende Festsetzung, Stundung und Erlass9
Beitreibung10
Rechtsbehelfe11
  
Zweiter Abschnitt 
Rahmenregelungen 
  
Andere Steuererhebende12
Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft13
  
Dritter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Durchführungsverordnungen14
Anerkannte Steuerordnungen und Steuerbeschlüsse15
Übergangsbestimmung16
Gleichstellungsbestimmung17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten18