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Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAGVwGO
Gliederungs-Nr.: 303-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1992 (GVBl. S. 576)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. November 2023 (GVBl. S. 291)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Errichtung, Namen und Bezirke der Gerichte1
Dienstaufsicht2
Urkundsbeamte3
Zuständigkeit in Prozesskostenhilfeverfahren3a
Zuständigkeit in Normenkontrollverfahren4
Zuständigkeiten des Oberverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug5
Sachgebietszuweisungen6
Widerspruchsbescheid in Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände7
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen8
Verwaltungsakte der Polizei8a
Verwaltungsakte der unteren Jagd- und Fischereibehörden8b
Verwaltungsakte der unteren Denkmalschutzbehörden8c
Verwaltungsakte der Justizvollzugsanstalten, der Jugendstrafanstalten und Einrichtungen der Sicherungsverwahrung8d
Ausschluss des Vorverfahrens9
Ausschluss des Vorverfahrens im Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz9a
Vorverfahren gegen Entscheidungen nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz9b
Widerspruchsbescheid in Angelegenheiten der Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunalen Anstalten und gemeinsamen kommunalen Anstalten10
(Inkrafttreten)11
zu § 1 Abs. 2 Satz 3Anlage 1