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Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: SubvMißbrG,SN
Gliederungs-Nr.: 34-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht

Vom 14. Januar 1997 (SächsGVBl. S. 2)

Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen: