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Anlage 8a StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StVZO
Gliederungs-Nr.: 9232-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 8a StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

Anlage VIIIa
(§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2)

  1. 1.

    Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

    Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

    1. 1.

      der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII

    sowie

    1. 2.

      der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

    oder, soweit solche nicht vorliegen

    1. 3.

      diesbezüglicher Vorgaben (z.B. Systemdaten), die vom Hersteller oder Importeur speziell für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung angegeben wurden,

    oder, soweit keine gesetzlichen Vorschriften und keine ausreichenden Vorgaben nach den Nummern 1 bis 3 vorliegen

    1. 4.

      von Vorgaben, die vom Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) gemäß der Richtlinie für den Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung im Benehmen mit den Herstellern oder Importeuren erarbeitet und abgestimmt wurden,

    zu überprüfen.

    Keine ausreichenden Vorgaben im Sinne des Satzes 1 liegen immer dann vor, wenn damit aufgrund vorliegender Erkenntnisse oder Prüferfahrungen eine Aussage nach Nummer 1.2 der Anlage VIII über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht möglich ist.

    Die Hauptuntersuchung erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 4.1 bis 4.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen.

  2. 2.

    Umfang der Hauptuntersuchung

    Die Entscheidung über den Umfang der Hauptuntersuchung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

  3. 2.1

    die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen umfassen; wurde die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diesen eigenständigen Teil,

  4. 2.2

    der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn aufgrund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

  5. 2.3

    an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden. Der Umfang der Hauptuntersuchung mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten Sicherheitsprüfung. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die Sicherheitsprüfung zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

  6. 3.

    Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel

    Werden bei Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel sind nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorzunehmen.

  7. 4.

    Untersuchungskriterien

    Das Fahrzeug ist hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen. Bei Fahrzeugen mit elektronischen Komponenten umfasst diese Untersuchung auch die Prüfung dieser Systeme auf Einhaltung von Systemdaten, sofern in den Nummern 4.1 bis 4.10 entsprechende Untersuchungskriterien enthalten sind. Systemdaten beinhalten die Informationen zum tatsächlichen Verbau der Fahrzeugsysteme und der entsprechenden Untersuchungsverfahren.

    Solche Systemdaten können beispielsweise physikalische Größen, Fehlercodes, Algorithmen, Identifizierungsmerkmale oder manipulationssichere Anzeigen sein. Die Angaben und die Art der Weitergabe der Systemdaten müssen der dazu im Verkehrblatt von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie entsprechen.

    Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch auf

    • Beschädigung, Korrosion und Alterung,

    • übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

    • sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

    • Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

    zu erfolgen.

    Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

    Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch auf

    • eine vorgegebene Gestaltung,

    • eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

    • eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

    • eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierungsprüfung)

    zu erfolgen.

    Die Untersuchung der Wirkung hat grundsätzlich messtechnisch auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten zu erfolgen; sie beinhaltet auch Rechenvorgänge.

  8. 4.1

    Bremsanlage

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Gesamtanlage-Betriebsbremswirkung-Hilfsbremswirkung
     -Feststellbremswirkung-Funktion des automatischen Blockierverhinderers
     -Gleichmäßigkeit  
     -Funktion der Dauerbremsanlage - Auffälligkeiten  
     -Abstufbarkeit/Zeitverhalten - Auffälligkeiten  
     -Löseverhalten  
     -Dichtheit  
     -Einhaltung von Systemdaten  
         
    Einrichtungen zur Energiebeschaffung-Füllzeit - Auffälligkeiten  
         
    Einrichtungen zur Energiebevorratung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Funktion der Entwässerungseinrichtung-Ausführung
         
    Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
         
    Auflaufeinrichtung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Funktion-Ausführung - Zulässigkeit
         
    Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)-Zustand - Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen:-Zustand
       -Ausführung
     -Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers-Funktion des Bremskraftverstärkers
     -Funktion der Drucksicherung  
     -Funktion der Abreißsicherung  
     -Funktion der selbsttätigen Bremsung  
     -Funktion des Löseventiles am Anhänger  
         
    Radbremse/Zuspanneinrichtung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Funktion-Funktion der Nachstelleinrichtung
       -Einstellung
       -Ausführung
         
    Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
    Kontroll- und Warneinrichtungen-Funktion  
  9. 4.2

    Lenkanlage

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Gesamtanlage-Einhaltung von Systemdaten  
         
    Betätigungseinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Lenkkräfte - Auffälligkeit, Zulässigkeit
     -Funktion der Lenkanlage  
         
    Übertragungseinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Einstellung
         
    Lenkhilfe-Funktion-Zustand
       -Dichtheit
         
    Lenkungsdämpfer-Zustand  
  10. 4.3

    Sichtverhältnisse

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Scheiben-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Beeinträchtigung des Sichtfeldes-Ausführung - Zulässigkeit
         
    Rückspiegel-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit-Beeinträchtigung der Sicht
         
    Scheibenwischer-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Funktion  
         
    Scheibenwaschanlage-Funktion  
  11. 4.4

    Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage 

  12. 4.4.1

    Aktive lichttechnische Einrichtungen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Scheinwerfer und Leuchten-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Prüfzeichen
     -Anzahl - Zulässigkeit-Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
     -Funktion  
     -Einstellung der Scheinwerfer  
       -Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit
     -Einhaltung von Systemdaten  
  13. 4.4.2

    Passive lichttechnische Einrichtungen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Prüfzeichen
     -Anzahl - Zulässigkeit Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit
  14. 4.4.3

    Andere Teile der elektrischen Anlage

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    elektrische Leitungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Verlegung, Absicherung
         
    Batterien-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Ladekapazität
         
    elektrische Verbindungseinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Funktion (Kontaktbelegung)
     -Anzahl - Zulässigkeit  
         
    Kontroll- und Warneinrichtungen-Funktion  
         
    andere Teile-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
  15. 4.5

    Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Achsen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Art und Qualität der Reparaturausführung
         
    Aufhängung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit (Kraftrad)  
         
    Federn, Stabilisator-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Ausführung - Zulässigkeit
         
    pneumatische und hydropneumatische Federung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Funktion und Einstellung der Ventile
         
    Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    Räder-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    Reifen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit  
  16. 4.6

    Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Rahmen/tragende Teile-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
         
    Aufbau-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit/Befestigung  
         
         
    Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    mechanische Verbindungseinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Ausführung - Zulässigkeit
       -Funktion
         
    Stützeinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Funktion
         
    Reserveradhalterung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Funktion
         
    Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung-Prüf- bzw. Austauschfristen
       -Funktion
         
    Kraftradverkleidung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    andere Teile-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
       -Ausführung - Zulässigkeit
  17. 4.7

    Sonstige Ausstattungen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme-Zustand - Auffälligkeiten-Ausführung - Zulässigkeit
     -Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit-Funktion
     -Einhaltung von Systemdaten  
         
         
    Airbag-Einhaltung von Systemdaten-Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
         
    Überrollschutz-Einhaltung von Systemdaten  
         
    Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage-Ausführung - Zulässigkeit-Zustand
     -Funktion  
         
    Unterlegkeile-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit  
         
    Einrichtungen für Schallzeichen-Ausführung - Zulässigkeit-Zustand
     -Funktion  
         
    Geschwindigkeitsmessgerät-Ausführung - Zulässigkeit-Genauigkeit
     -Funktion  
         
    Fahrtschreiber/Kontrollgerät-Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung-Zustand
     -Einhaltung der Prüffrist-Funktion
         
    Geschwindigkeitsbegrenzer-Ausführung, Einbau - Zulässigkeit-Zustand
     -Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung-Manipulationssicherheit
     -Funktion, sofern Prüfanschluss vorhanden-Funktion
     -Einhaltung von Systemdaten  
         
    Geschwindigkeitsschild(er)-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit  
         
    fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Bremsanlage)-Einhaltung von Systemdaten  
  18. 4.8

    Umweltbelastung

  19. 4.8.1

    Geräusche

  20. 4.8.1.1

    Fahrzeuge allgemein

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Schalldämpferanlage-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Messung Standgeräusch
     -Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten  
         
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung-Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten-Zustand
       -Messung Fahrgeräusch
  21. 4.8.1.2

    Krafträder

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Schalldämpferanlage-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage-Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit
     -Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten-Messung Standgeräusch
         
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung-Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten-Zustand
       -Messung Fahrgeräusch
  22. 4.8.2

    Abgase

  23. 4.8.2.1

    Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b)

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    schadstoffrelevante Bauteile/Abgasanlage-Zustand - Auffälligkeiten  
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    Abgasreinigungssystem-Abgasverhalten - Zulässigkeit  
  24. 4.8.2.2

    Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a)

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    schadstoffrelevante Bauteile/Abgasanlage-Zustand - Auffälligkeiten  
     -Ausführung - Zulässigkeit  
         
    Motormanagement-/Abgasreinigungssysteme-Abgasverhalten
    Zulässigkeit
    OBD-Daten (Modus 01)
    Zulässigkeit
    -OBD-Fehlercodes
    (Modus 03) - Zulässigkeit
  25. 4.8.3

    Elektromagnetische Verträglichkeit

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten 
  26. 4.8.4

    Verlust von Flüssigkeiten

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Dichtheit
     -Kennzeichnung der Gasanlage  
  27. 4.8.5

    Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Gesamte Gasanlage-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Zulässigkeit-Kennzeichnungen der Bauteile
     -Dichtheit  
  28. 4.9

    Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

  29. 4.9.1

    Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Ein-, Aus- und Notausstiege-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit-Funktion
     -Funktion der Reversiereinrichtung  
         
    Bodenbelag und Trittstufen-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung  
         
    Platz für Fahrer und Begleitpersonal-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung  
         
    Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit-Übereinstimmung mit Angaben auf Schild
         
    Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen-Zustand - Auffälligkeiten-Ausführung - Zulässigkeit
     -Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit  
     -Funktion  
         
    Fahrgastverständigungssystem-Funktion-Zustand
         
    Innenbeleuchtung-Funktion-Zustand
         
    Ziel-/Streckenschild, Liniennummer-Ausführung-Funktion der Beleuchtungseinrichtung
       -Zustand
    Unternehmeranschrift-Ausführung  
         
    Feuerlöscher-Einhaltung der Prüffrist-Zustand
         
    Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung  
  30. 4.9.2

    Taxi

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Taxischild/Beleuchtungseinrichtung-Ausführung-Zustand
       -Funktion
         
    Fahrzeugfarbe-Ausführung - Zulässigkeit  
         
    Unternehmeranschrift-Ausführung  
         
    Fahrpreisanzeiger-Ausführung-Zustand
     -Verplombung  
         
    Alarmeinrichtung-Ausführung - Zulässigkeit-Zustand
     -Funktion  
  31. 4.9.3

    Krankenkraftwagen

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Kennzeichnung-Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit-Zustand
         
    Inneneinrichtung-Ausführung-Zustand
  32. 4.10

    Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
     PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Fahrzeug-Identifizierungsnummer-Zustand - Auffälligkeiten-Zustand
     -Ausführung - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten  
         
    Fabrikschild-Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit-Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
         
    Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG-Zustand - Auffälligkeiten-Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
     -Ausführung - Auffälligkeiten  
         
    Amtliches Kennzeichen
    (vorne und hinten)
    -Zustand  
     -Ausführung  
         
    Fahrzeugdokumente-Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen  
1) Amtl. Anm.:

Bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor oder Kompressionszündungsmotor, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, wird auf die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens verzichtet.