Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anhangteil
Anlage 8a StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung (1)
Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).
Anlage VIIIa
(§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2)
- 1.
Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
- 1.
der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII
sowie
- 2.
der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
oder, soweit solche nicht vorliegen
- 3.
diesbezüglicher Vorgaben (z.B. Systemdaten), die vom Hersteller oder Importeur speziell für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung angegeben wurden,
oder, soweit keine gesetzlichen Vorschriften und keine ausreichenden Vorgaben nach den Nummern 1 bis 3 vorliegen
- 4.
von Vorgaben, die vom Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) gemäß der Richtlinie für den Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung im Benehmen mit den Herstellern oder Importeuren erarbeitet und abgestimmt wurden,
zu überprüfen.
Keine ausreichenden Vorgaben im Sinne des Satzes 1 liegen immer dann vor, wenn damit aufgrund vorliegender Erkenntnisse oder Prüferfahrungen eine Aussage nach Nummer 1.2 der Anlage VIII über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht möglich ist.
Die Hauptuntersuchung erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 4.1 bis 4.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen.
- 2.
Umfang der Hauptuntersuchung
Die Entscheidung über den Umfang der Hauptuntersuchung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
- 2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen umfassen; wurde die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diesen eigenständigen Teil,
- 2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn aufgrund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 4.1 bis 4.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
- 2.3
an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden. Der Umfang der Hauptuntersuchung mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten Sicherheitsprüfung. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die Sicherheitsprüfung zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
- 3.
Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel
Werden bei Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von der Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel sind nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorzunehmen.
- 4.
Untersuchungskriterien
Das Fahrzeug ist hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen. Bei Fahrzeugen mit elektronischen Komponenten umfasst diese Untersuchung auch die Prüfung dieser Systeme auf Einhaltung von Systemdaten, sofern in den Nummern 4.1 bis 4.10 entsprechende Untersuchungskriterien enthalten sind. Systemdaten beinhalten die Informationen zum tatsächlichen Verbau der Fahrzeugsysteme und der entsprechenden Untersuchungsverfahren.
Solche Systemdaten können beispielsweise physikalische Größen, Fehlercodes, Algorithmen, Identifizierungsmerkmale oder manipulationssichere Anzeigen sein. Die Angaben und die Art der Weitergabe der Systemdaten müssen der dazu im Verkehrblatt von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie entsprechen.
Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch auf
Beschädigung, Korrosion und Alterung,
übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen.
Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch auf
eine vorgegebene Gestaltung,
eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierungsprüfung)
zu erfolgen.
Die Untersuchung der Wirkung hat grundsätzlich messtechnisch auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten zu erfolgen; sie beinhaltet auch Rechenvorgänge.
- 4.1
Bremsanlage
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Gesamtanlage - Betriebsbremswirkung - Hilfsbremswirkung - Feststellbremswirkung - Funktion des automatischen Blockierverhinderers - Gleichmäßigkeit - Funktion der Dauerbremsanlage - Auffälligkeiten - Abstufbarkeit/Zeitverhalten - Auffälligkeiten - Löseverhalten - Dichtheit - Einhaltung von Systemdaten Einrichtungen zur Energiebeschaffung - Füllzeit - Auffälligkeiten Einrichtungen zur Energiebevorratung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion der Entwässerungseinrichtung - Ausführung Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand Auflaufeinrichtung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion - Ausführung - Zulässigkeit Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile) - Zustand - Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: - Zustand - Ausführung - Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers - Funktion des Bremskraftverstärkers - Funktion der Drucksicherung - Funktion der Abreißsicherung - Funktion der selbsttätigen Bremsung - Funktion des Löseventiles am Anhänger Radbremse/Zuspanneinrichtung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion - Funktion der Nachstelleinrichtung - Einstellung - Ausführung Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand Kontroll- und Warneinrichtungen - Funktion - 4.2
Lenkanlage
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Gesamtanlage - Einhaltung von Systemdaten Betätigungseinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Lenkkräfte - Auffälligkeit, Zulässigkeit - Funktion der Lenkanlage Übertragungseinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Einstellung Lenkhilfe - Funktion - Zustand - Dichtheit Lenkungsdämpfer - Zustand - 4.3
Sichtverhältnisse
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Scheiben - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Beeinträchtigung des Sichtfeldes - Ausführung - Zulässigkeit Rückspiegel - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit - Beeinträchtigung der Sicht Scheibenwischer - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion Scheibenwaschanlage - Funktion - 4.4
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
- 4.4.1
Aktive lichttechnische Einrichtungen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Scheinwerfer und Leuchten - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Prüfzeichen - Anzahl - Zulässigkeit - Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage - Funktion - Einstellung der Scheinwerfer - Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit - Einhaltung von Systemdaten - 4.4.2
Passive lichttechnische Einrichtungen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Prüfzeichen - Anzahl - Zulässigkeit Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit - 4.4.3
Andere Teile der elektrischen Anlage
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)elektrische Leitungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Verlegung, Absicherung Batterien - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ladekapazität elektrische Verbindungseinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Funktion (Kontaktbelegung) - Anzahl - Zulässigkeit Kontroll- und Warneinrichtungen - Funktion andere Teile - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - 4.5
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Achsen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Art und Qualität der Reparaturausführung Aufhängung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit (Kraftrad) Federn, Stabilisator - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit pneumatische und hydropneumatische Federung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion und Einstellung der Ventile Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit Räder - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit Reifen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - 4.6
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Rahmen/tragende Teile - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand Aufbau - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit/Befestigung Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit mechanische Verbindungseinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Funktion Stützeinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Funktion Reserveradhalterung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Funktion Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Prüf- bzw. Austauschfristen - Funktion Kraftradverkleidung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit andere Teile - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - 4.7
Sonstige Ausstattungen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Zulässigkeit - Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit - Funktion - Einhaltung von Systemdaten Airbag - Einhaltung von Systemdaten - Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist Überrollschutz - Einhaltung von Systemdaten Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage - Ausführung - Zulässigkeit - Zustand - Funktion Unterlegkeile - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit Einrichtungen für Schallzeichen - Ausführung - Zulässigkeit - Zustand - Funktion Geschwindigkeitsmessgerät - Ausführung - Zulässigkeit - Genauigkeit - Funktion Fahrtschreiber/Kontrollgerät - Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung - Zustand - Einhaltung der Prüffrist - Funktion Geschwindigkeitsbegrenzer - Ausführung, Einbau - Zulässigkeit - Zustand - Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung - Manipulationssicherheit - Funktion, sofern Prüfanschluss vorhanden - Funktion - Einhaltung von Systemdaten Geschwindigkeitsschild(er) - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Bremsanlage) - Einhaltung von Systemdaten - 4.8
Umweltbelastung
- 4.8.1
Geräusche
- 4.8.1.1
Fahrzeuge allgemein
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Schalldämpferanlage - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Messung Standgeräusch - Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung - Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten - Zustand - Messung Fahrgeräusch - 4.8.1.2
Krafträder
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Schalldämpferanlage - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage - Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit - Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten - Messung Standgeräusch Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung - Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten - Zustand - Messung Fahrgeräusch - 4.8.2
Abgase
- 4.8.2.1
Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe b)
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)schadstoffrelevante Bauteile/Abgasanlage - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Zulässigkeit Abgasreinigungssystem - Abgasverhalten - Zulässigkeit - 4.8.2.2
Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 Buchstabe a)
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)schadstoffrelevante Bauteile/Abgasanlage - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Zulässigkeit Motormanagement-/Abgasreinigungssysteme - Abgasverhalten
- Zulässigkeit
OBD-Daten (Modus 01)
- Zulässigkeit- OBD-Fehlercodes
(Modus 03) - Zulässigkeit - 4.8.3
Elektromagnetische Verträglichkeit
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - 4.8.4
Verlust von Flüssigkeiten
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Dichtheit - Kennzeichnung der Gasanlage - 4.8.5
Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Gesamte Gasanlage - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Zulässigkeit - Kennzeichnungen der Bauteile - Dichtheit - 4.9
Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
- 4.9.1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Ein-, Aus- und Notausstiege - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit - Funktion - Funktion der Reversiereinrichtung Bodenbelag und Trittstufen - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung Platz für Fahrer und Begleitpersonal - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit - Übereinstimmung mit Angaben auf Schild Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Zulässigkeit - Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit - Funktion Fahrgastverständigungssystem - Funktion - Zustand Innenbeleuchtung - Funktion - Zustand Ziel-/Streckenschild, Liniennummer - Ausführung - Funktion der Beleuchtungseinrichtung - Zustand Unternehmeranschrift - Ausführung Feuerlöscher - Einhaltung der Prüffrist - Zustand Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - 4.9.2
Taxi
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Taxischild/Beleuchtungseinrichtung - Ausführung - Zustand - Funktion Fahrzeugfarbe - Ausführung - Zulässigkeit Unternehmeranschrift - Ausführung Fahrpreisanzeiger - Ausführung - Zustand - Verplombung Alarmeinrichtung - Ausführung - Zulässigkeit - Zustand - Funktion - 4.9.3
Krankenkraftwagen
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Kennzeichnung - Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit - Zustand Inneneinrichtung - Ausführung - Zustand - 4.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)Fahrzeug-Identifizierungsnummer - Zustand - Auffälligkeiten - Zustand - Ausführung - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten Fabrikschild - Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG - Zustand - Auffälligkeiten - Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen - Ausführung - Auffälligkeiten Amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)- Zustand - Ausführung Fahrzeugdokumente - Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen
Bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor oder Kompressionszündungsmotor, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, wird auf die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens verzichtet.