Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anhangteil
Anlage 23, Teil 3 StVZO
Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).
3.13 | Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen | ||||||||||||||
3.13.1 | Allgemeines | ||||||||||||||
Die während der Prüfung in der Fahrkurve I emittierten Massen gasförmiger und fester luftverunreinigender Stoffe werden mit nachstehender Gleichung berechnet: | |||||||||||||||
miCT + miS | miHT + miS | ||||||||||||||
Mi = 0,43 | --------------- | + 0,57 | ------------- | ||||||||||||
SCT + SS | SHT + SS | ||||||||||||||
dabei bedeuten: | |||||||||||||||
Mi: | während der Fahrkurve I emittierte Menge der Komponente i in g/km | ||||||||||||||
miCT: | während der Fahrkurve I in der Phase I emittierte Menge der Komponente i in g | ||||||||||||||
miHT: | während der Fahrkurve I in der Phase 3 emittierte Menge der Komponente i in g | ||||||||||||||
miS: | während der Fahrkurve I in der Phase 2 emittierte Menge der Komponente i in g | ||||||||||||||
SCT: | während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 1 in km | ||||||||||||||
SHT: | während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 3 in km | ||||||||||||||
SS: | während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 2 (Stabilisierungsphase) in km | ||||||||||||||
Die während der Prüfung in der Fahrkurve II emittierten Massen gasförmiger Luftverunreinigungen werden mit nachstehender Gleichung berechnet: | |||||||||||||||
miHW | |||||||||||||||
Mi = | --------- | ||||||||||||||
SHW | |||||||||||||||
dabei bedeuten: | |||||||||||||||
Mi: | während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g/km | ||||||||||||||
miHW: | während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g | ||||||||||||||
SHW: | während der Fahrkurve II gemessene Fahrstrecke in km | ||||||||||||||
Die in den einzelnen Testphasen emittierten Massen luftverunreinigender Gase werden nach folgender Gleichung berechnet: | |||||||||||||||
mi = Vverd × (rho)iCi × 10-6 × kH | |||||||||||||||
dabei bedeuten: | |||||||||||||||
mi: | emittierte Menge der gasförmigen Luftverunreinigung i in g/Testphase | ||||||||||||||
Vverd: | Volumen der verdünnten Abgase korrigiert auf Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa) in l/Testphase | ||||||||||||||
(rho)i: | rel. Dichte der gasförmigen Luftverunreinigung unter Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa) | ||||||||||||||
kH: | Feuchtigkeitskorrekturfaktor für die Berechnung der emittierten Stickoxidmengen (bei CH und CO keine Feuchtekorrektur zulässig) | ||||||||||||||
Ci: | Konzentration der gasförmigen Luftverunreinigung in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit deren Konzentration in der Verdünnungsluft. | ||||||||||||||
3.13.2 | Volumenbestimmungen | ||||||||||||||
3.13.2.1 | Berechnung des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Venturi-Rohr zur Messung des konstanten Durchflusses. | ||||||||||||||
Es sind Kennwerte, mit denen das Volumen des Durchflusses ermittelt werden kann, kontinuierlich aufzuzeichnen, das Gesamtvolumen während der Prüfdauer ist daraus zu berechnen. | |||||||||||||||
3.13.2.2 | Berechnungen des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Verdrängerpumpe. Das bei den Entnahmesystemen mit Verdrängerpumpe gemessene Volumen der verdünnten Abgase ist mit folgender Formel zu berechnen. | ||||||||||||||
V = Vo × N | |||||||||||||||
hierbei bedeuten: | |||||||||||||||
V: | Volumen der verdünnten Abgase (vor der Korrektur) in l/Testphase | ||||||||||||||
Vo: | von der Verdrängerpumpe gefördertes Gasvolumen unter Prüfbedingungen in l/Umdrehung | ||||||||||||||
N: | Zahl der Umdrehungen der Pumpe während der Prüfung | ||||||||||||||
3.13.2.3 | Korrektur des Volumens der verdünnten Abgase auf Normalbedingungen. Das Volumen der verdünnten Abgase wird durch folgende Formel auf Normalbedingungen korrigiert: | ||||||||||||||
PB - P1 | |||||||||||||||
Vmix = V × K1 x | ---------- | ||||||||||||||
Tp | |||||||||||||||
hierbei bedeuten: | |||||||||||||||
273,2 K | |||||||||||||||
K1 = | ------- | = 2,6961 (K × kPa-1) | |||||||||||||
101, 33 kPa | |||||||||||||||
PB: | Luftdruck im Prüfraum in kPa | ||||||||||||||
P1: | Druckdifferenz zwischen dem Unterdruck am Einlass der Verdrängerpumpe und dem Umgebungsdruck in kPa | ||||||||||||||
Tp: | Mittlere Temperatur in K der verdünnten Abgase beim Eintritt in die Verdrängerpumpe während der Prüfung | ||||||||||||||
3.13.3 | Berechnung der korrigierten Konzentration luftverunreinigender Gase im Auffangbeutel | ||||||||||||||
Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben. | |||||||||||||||
hierbei bedeuten: | |||||||||||||||
Ci: | Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit dessen Konzentration in der Verdünnungsluft | ||||||||||||||
Ce: | Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm | ||||||||||||||
Cd: | Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in der Verdünnungsluft, ausgedrückt in ppm | ||||||||||||||
DF: | Verdünnungsfaktor | ||||||||||||||
Der Verdünnungsfaktor wird wie folgt berechnet: | |||||||||||||||
13,4 | |||||||||||||||
DF = | ------------------------------------- | ||||||||||||||
CCO2 + (CCH + CCO) × 10-4 | |||||||||||||||
hierbei bedeuten: | |||||||||||||||
CCO2: | CO2-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in Volumprozent | ||||||||||||||
CCH: | CH-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm Kohlenstoffäquivalent | ||||||||||||||
CCO: | CO-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm. | ||||||||||||||
3.13.4 | Berechnung des Feuchtekorrekturfaktors für NO | ||||||||||||||
Um die Auswirkungen der Feuchte auf die für die Stickoxide erzielten Ergebnisse zu korrigieren, ist folgende Formel anzuwenden: | |||||||||||||||
1 | |||||||||||||||
kH = | ----------------------- | ||||||||||||||
1 - 0,0329 (H - 10,71) | |||||||||||||||
wobei | |||||||||||||||
6,211 × Ra × Pd | |||||||||||||||
H = | -------------------------- | ||||||||||||||
PB - (Pd × Ra) × 10-2 | |||||||||||||||
In diesen Formeln bedeuten: | |||||||||||||||
H: | Absolute Feuchte, ausgedrückt in Gramm Wasser pro Kilogramm trockener Luft | ||||||||||||||
Ra: | Relative Feuchte der Umgebungsluft, ausgedrückt in Prozent | ||||||||||||||
Pd: | Sättigungsdampfdruck bei Umgebungstemperatur, ausgedrückt in kPa | ||||||||||||||
PB: | Luftdruck im Prüfraum, ausgedrückt in kPa. | ||||||||||||||
3.13.5 | Bestimmung der mittleren CH-Konzentration bei Selbstzündungsmotoren | ||||||||||||||
Zur Bestimmung der Masse der CH-Emissionen für Dieselmotoren wird die mittlere CH-Konzentration mit Hilfe folgender Formel berechnet: | |||||||||||||||
Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben. | |||||||||||||||
hierbei bedeuten: | |||||||||||||||
Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben. | Integral der vom beheizten HFID-Analysator während der Prüfzeit (t2 - t1) aufgezeichneten Werte | ||||||||||||||
Ce: | CH-Konzentration, gemessen in den verdünnten Abgasen in ppm | ||||||||||||||
Ce: | ersetzt direkt CCH in allen entsprechenden Gleichungen | ||||||||||||||
4 | Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswertes | ||||||||||||||
4.1 | Allgemeines | ||||||||||||||
Die Verschlechterungsfaktoren für die Abgasemissionen und der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen werden in einem Dauerlauf über 80.000 km ermittelt. Der Dauerlauf, der für die normalen Fahrbedingungen repräsentativ sein soll, ist nach einem definierten Fahrprogramm auf der Straße oder auf einem den normalen Witterungsbedingungen ausgesetzten Fahrleistungsprüfstand durchzuführen. | |||||||||||||||
Zum Nachweis, dass die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile der Prüffahrzeuge ihre Funktion zur Einhaltung der Abgas- und Verdunstungsemissionsgrenzwerte über die Lebensdauer der Fahrzeuge beibehalten, kann auf Antrag des Herstellers im Einvernehmen mit dem Technischen Dienst statt des nachfolgend definierten Dauerlaufs ein anderes gleichwertiges Testverfahren zugelassen werden. *) | |||||||||||||||
4.2 | Durchführung der Dauerlaufprüfung | ||||||||||||||
4.2.1 | Auswahl der Dauerlauffahrzeuge | ||||||||||||||
Für den Dauerlauftest ist ein Fahrzeug des Fahrzeugtyps auszuwählen. Für den Fall der Ausdehnung der Betriebserlaubnis auf weitere Fahrzeugtypen ist ein Fahrzeug desjenigen Fahrzeugtyps auszuwählen, das nach Angaben des Herstellers die höchsten Zulassungs-/Verkaufszahlen erwarten lässt. | |||||||||||||||
Hält die Genehmigungsbehörde diesen Fahrzeugtyp nicht für repräsentativ, so kann sie ein weiteres Prüffahrzeug bestimmen. | |||||||||||||||
Bevor der Hersteller mit der Dauerlaufprüfung beginnt, muss die Genehmigungsbehörde der Wahl der Prüffahrzeuge zustimmen. Der Antrag ist mit den Angaben über das Prüffahrzeug zu versehen. | |||||||||||||||
4.2.2 | Zugang während der Prüfung | ||||||||||||||
Der Genehmigungsbehörde ist während des Dauerlaufs jederzeit Zugang zu dem Prüfgebäude bzw. Prüfgelände zu gewähren. Außerdem sind der Genehmigungsbehörde auf Verlangen alle Prüfungsunterlagen jederzeit vorzulegen. | |||||||||||||||
4.2.3 | Fahrbetrieb und Prüfungen | ||||||||||||||
Der Fahrbetrieb wird auf einem im Freien liegenden Fahrleistungsprüfstand durchgeführt, der nach den Anforderungen für die Abgasprüfungen eingestellt ist. Dabei ist das Fahrprogramm nach 4.2.3.1 zu absolvieren. | |||||||||||||||
Mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde kann der Fahrbetrieb auch auf einer festgelegten Rundstrecke durchgeführt werden. | |||||||||||||||
4.2.3.1 | Fahrprogramm | ||||||||||||||
Das Fahrprogramm besteht aus 11 Zyklen zu je 6 km (Fig. 8). | |||||||||||||||
Während der ersten neun Zyklen muss innerhalb des Zyklus viermal angehalten werden, mit einem Leerlaufbetrieb von jeweils 15 Sekunden. Es ist normal zu beschleunigen und zu verzögern. Zudem ist innerhalb jedes Zyklus fünfmal zu verzögern - von der Zyklusgeschwindigkeit auf 32 km/h - und wieder leicht zu beschleunigen bis auf die Zyklusgeschwindigkeit. Der 10. Zyklus wird mit einer konstanten Geschwindigkeit von 89 km/h gefahren. Der 11. Zyklus beginnt mit einer Beschleunigung mit Vollgas aus dem Stillstand auf 113 km/h. Auf halber Strecke erfolgt eine Normalbremsung bis zum Stillstand mit einer anschließenden Leerlaufphase von 15 Sekunden, gefolgt von einer zweiten Beschleunigung mit Vollgas. | |||||||||||||||
Anschließend ist das Fahrprogramm sofort von vorne zu beginnen. |
Beurteilungskriterien werden im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Fig. 8
Das Programm besteht grundsätzlich aus 11 Zyklen zu je 6 km; die Zyklusgeschwindigkeit für jeden Zyklus ist in folgender Tabelle angegeben:
Zyklus | Zyklusgeschwindigkeit in km/h |
---|---|
1 | 64 |
2 | 48 |
3 | 64 |
4 | 64 |
5 | 56 |
6 | 48 |
7 | 56 |
8 | 72 |
9 | 56 |
10 | 89 |
11 | 113 |
Zur Durchführung des Dauerbetriebes muss handelsüblicher Kraftstoff nach DIN 51 607, der in seinen Eigenschaften typisch für den in der Bundesrepublik erhältlichen Kraftstoff ist, verwendet werden. Eine Analyse des Kraftstoffes ist durchzuführen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen. | |||||
Im Neuzustand und nach jeweils 10.000 +/- 400 km sind während des Dauerlauftests Abgasprüfungen nach Abschnitt 3.6 und nach Bedarf Verdunstungsprüfungen nach Abschnitt 3.6 durchzuführen. Der Fahrzeughersteller hat einen begonnenen Dauerlauf bis zum Kilometerstand 80.000 km durchzuführen. Die Prüfergebnisse jeder Prüfung sind der Genehmigungsbehörde unter Beilage der Fahrprotokolle unverzüglich zuzustellen. Falls ein Emissionsmesswert über den Abgas- bzw. Verdunstungsemissionsgrenzwerten liegt, kann der Dauerlauf abgebrochen werden. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall sofort mit der Angabe von Gründen für das Überschreiten zu informieren. | |||||
4.2.4 | Wartung der Prüffahrzeuge | ||||
Die Wartung der emissionsrelevanten und emissionsmindernden Bauteile während des Dauerlaufs soll mit den Empfehlungen des Herstellers für den Fahrzeugtyp übereinstimmen. Die Wartungsarbeiten dürfen jedoch den vom Hersteller im Wartungsplan aufgeführten Umfang nicht überschreiten und nicht in kürzeren Intervallen durchgeführt werden. | |||||
Jede während des Dauerlaufs durchgeführte außerplanmäßige Wartung ist der Genehmigungsbehörde sofort mitzuteilen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet innerhalb von 7 Tagen, ob der Dauerlauf fortgeführt wird. | |||||
In den vom Hersteller vorgeschriebenen Zeitabständen ist das Wechseln von Motor- und Getriebeöl, Öl-, Kraftstoff- und Luftfilter zulässig. | |||||
4.3 | Berechnung | ||||
4.3.1 | Berechnung des Verschlechterungsfaktors | ||||
Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Abgasmessungen zusammenzustellen. Alle gemessenen Abgaswerte müssen unterhalb der Abgasgrenzwerte liegen. | |||||
Mit Hilfe der Methoden der kleinsten Fehlerquadrate wird für jeden Schadstoff getrennt die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80.000 km und 6.400 km. Der Quotient der Emission bei 80.000 km und 6.400 km ist der Verschlechterungsfaktor. Liegt der Quotient unter 1,00, so wird der Verschlechterungsfaktor mit 1,00 festgesetzt. Der Verschlechterungsfaktor ist auf zwei Stellen nach dem Komma genau für jeden Schadstoff anzugeben. | |||||
4.3.2 | Berechnung des Verschlechterungswertes | ||||
Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Verdunstungsmessungen zusammenzustellen. Mit Hilfe der Methode der kleinsten Fehlerquadrate wird die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80.000 km und 6.400 km. | |||||
Der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen berechnet sich durch Subtraktion der Verdunstungsemissionen bei 6.400 km von denen bei 80.000 km. Der Verdunstungsemissionswert ist auf zwei Stellen nach dem Komma anzugeben. | |||||
4.4 | Schlussbericht | ||||
Nach Abschluss der Arbeiten sind der Genehmigungsbehörde alle Ergebnisse des Dauerlaufs vorzulegen. Diesen Ergebnissen muss eine Erklärung beigelegt werden, dass der Dauerlauf nach den Vorschriften dieser Anlage durchgeführt worden ist. | |||||
5 | Prüfkraftstoffspezifikation | ||||
5.1 | Technische Daten des Prüfkraftstoffes für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor | ||||
Typ: Super, unverbleit | |||||
Anforderungen | Prüfung nach | ||||
ROZ | min. 96,0 | DIN 51 756 | |||
MOZ | min. 86,0 | DIN 51 756 | |||
Dichte bei 15 Grad Celsius | min. 0,750 kg/l | DIN 51 757 | |||
max. 0,770 | |||||
Dampfdruck nach Reid | min. 0,56 bar | DIN 51 754 | |||
max. 0,64 | |||||
Siedeverlauf | DIN 51 751 | ||||
Siedebeginn | min. 24 Grad Celsius | ||||
max. 40 | |||||
10 Vol.-%-Punkt | min. 42 Grad Celsius | ||||
max. 58 | |||||
50 Vol.-%-Punkt | min. 90 Grad Celsius | ||||
max. 110 | |||||
90 Vol.-%-Punkt | min. 150 Grad Celsius | ||||
max. 170 | |||||
Siedeende | min. 185 Grad Celsius | ||||
max. 205 | |||||
Rückstand | max. 2 Vol.-% | ||||
Kohlenwasserstoffanalyse (FIA) | DIN EN 10 | ||||
Olefine | max. 15 Vol.-% | ||||
Aromaten | max. 45 Vol.-% | ||||
Gesättigte Kohlenwasserstoffe | Rest | ||||
Oxidationsstabilität | min. 480 Minuten | DIN EN 9 | |||
Abdampfrückstand | max. 4 mg/100 ml | DIN EN 5 | |||
Schwefelgehalt | max. 0,04 Gew.-% | DIN EN 41 oder DIN 51 400 | |||
Bleigehalt | max. 0,010 g/l | DIN 51 769 Gaschromatographie | |||
Der Kraftstoff darf keine phosphorhaltigen Additive enthalten. Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen. | |||||
5.2 | Technische Daten des Prüfkraftstoffes für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren | ||||
Typ: Dieselkraftstoff | |||||
Anforderungen | Prüfung nach | ||||
Dichte bei 15 Grad Celsius | min. 0,835 kg/l | DIN 51 757 | |||
max. 0,845 kg/l | |||||
Cetanzahl | min. 48 | DIN 51 773 | |||
max. 54 | |||||
Siedeverlauf | DIN 51 751 | ||||
50 Vol.-%-Punkt | min. 245 Grad Celsius | ||||
90 Vol.-%-Punkt | min. 320 Grad Celsius | ||||
max. 350 Grad Celsius | |||||
Siedeende | max. 370 Grad Celsius | ||||
Viskosität bei 20 Grad Celsius | min. 3 mm2/s | DIN 51 561 | |||
max. 5 mm2/s | |||||
Schwefelgehalt | min. 0,10 Gew.-% | DIN EN 41 | |||
max. 0,30 Gew.-% | |||||
Flammpunkt | min. 55 Grad Celsius | DIN 51 755 | |||
Grenzwert der Filtrierbarkeit | max. -5 Grad Celsius | DIN 51 428 | |||
Koksrückstand nach Conradson | max. 0,1 Gew.-% | DIN 51 551 | |||
Asche | max. 0,01 Gew.-% | DIN EN 7 | |||
Wassergehalt | max. 0,05 Gew.-% | DIN 51 777 | |||
Kupferkorrosion | max. 1-50 A 3 | DIN 51 769 | |||
Neutralisationszahl | max. 0,2 mg KOH/g | DIN 51 558 | |||
Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen. | |||||
5.3 | Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor | ||||
Bei Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasantrieb ist als Prüfkraftstoff Flüssiggas nach DIN 516 22 Ausgabe 1973 zu verwenden. | |||||
6 | Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis | ||||
Muster | |||||
Maximalformat: A4 | |||||
Nummer der Betriebserlaubnis | |||||
1. | Fahrzeugart | ||||
2.1 | Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugs | ||||
2.2 | Fahrzeugtyp | ||||
3. | Fahrzeugtypen, auf die die Betriebserlaubnis ausgedehnt wird | ||||
4. | Name und Anschrift des Herstellers | ||||
5. | Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers | ||||
6. | Massen der genehmigten Fahrzeugtypen in fahrbereitem Zustand | ||||
6.1 | Bezugsmassen der geprüften Fahrzeuge | ||||
7. | Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeuge | ||||
8. | Getriebe | ||||
8.1 | Anzahl der Gänge bzw. Schaltstufen | ||||
8.2 | Übersetzungsverhältnisse aller Fahrzeuge | ||||
8.3 | Leistung der geprüften Fahrzeuge | ||||
9. | Datum und Nummer der Prüfbescheinigung | ||||
10. | Ergebnisse der Prüfungen | ||||
10.1 | Fahrkurve I | ||||
10.2 | Fahrkurve II | ||||
10.3 | § 47a | ||||
10.4 | Verdunstungsmessung | ||||
10.5 | Dauertest (Verschlechterungsfaktor/-wert) | ||||
11. | Ort und Datum | ||||
12. | Unterschrift |
Anhang 1
Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII
Fahrzeugtyp: *)
0 | Allgemeines | |
---|---|---|
0.1 | Fabrikmarke: | |
0.2 | Typ und Handelsbezeichnung: | |
0.3 | Art: | |
0.4 | Klasse des Fahrzeugs: | |
0.5 | Name und Anschrift des Herstellers: | |
0.6 | Name und Anschrift | |
des Beauftragten des Herstellers (ggf.): | ||
1 | Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs | |
1.2 | Angetriebene Räder: | |
2 | Abmessungen und Gewichte | |
2.6 | Leermasse: | |
Bezugsmasse: | ||
2.7 | Technisch zulässige Gesamtmasse: | |
3 | Antriebsmaschine (s. Anhang II) | |
4 | Kraftübertragung | |
4.3 | Schaltgetriebe: | |
- | Bauart | |
- | automatisch/mechanisch | |
4.5 | Übersetzungsverhältnis: 1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang | |
Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes | ||
4.12 | Schaltpunkte (mechanisches Getriebe) zwischen den einzelnen Gängen in km/h: | |
6 | Aufhängung | |
6.1 | Normalbereifung | |
- | Abmessungen: | |
- | Dynamischer Rollumfang (nach DIN bzw. WdK): | |
Anlagen: | ||
1. | Lichtbilder und/oder Zeichnungen einer repräsentativen Fahrzeugausführung | |
2. | Beschreibung des Motors nach Anhang II einschließlich der dort geforderten Anlagen | |
3. | Lichtbilder des Motors und des Motorraumes | |
4. | ff. (ggf. weitere Anlagen auflisten) |
Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung nach 1.12 der Anlage XXIII für den vorgestellten Fahrzeugtyp Angabe der entsprechenden Genehmigungsnummer.
Anhang 2
Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII1)
1 | Beschreibung des Motors | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
1.1 | Marke *) | |||||
1.2 | Typ *) | |||||
1.3 | Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung, mit Viertakt/Zweitakt 2) | |||||
1.4 | Bohrung | |||||
1.5 | Hub | |||||
1.6 | Zahl und Anordnung der Zylinder und Zündfolge | |||||
1.7 | Hubraum | |||||
1.8 | Verdichtungsverhältnis 3) | |||||
1.9 | Zeichnungen der Brennräume und Kolben | |||||
1.10 | Kühlsystem | Art des Kühlsystems (Wasser, Luft) | ||||
1.11 | Aufladung, Art, Kurzbeschreibung | ggf. Typ, Antrieb und/oder Ladedruck, Ladeluftkühlung | ||||
1.12 | Ansaugsystem | (Beschreibung, Einrichtung zur Anpassung der Luftvorwärmung an Außentemperatur) | ||||
Ansaugkrümmer | Zeichnung mit Hauptabmessungen | |||||
Luftfilter | | | |||||
Marke | > | Zeichnung mit Hauptabmessungen | ||||
Typ | | | |||||
Ansaugschalldämpfer | ggf. | |||||
Marke | ||||||
Typ | ||||||
1.13 | Kurbelgehäuseentlüftung | Beschreibung und Skizzen einschließlich der Charakteristik der Drosselstelle(n) | ||||
2 | Zusätzliche Einrichtungen zur Abgasreinigung | |||||
Beschreibung und Skizzen (mit Angabe aller wesentlichen Daten einschließlich Regelbereiche) sowie Kennzeichnung | z.B. | Sekundärluftzufuhr | ||||
Leerlaufsteller | ||||||
Drehzahlschaltgerät | ||||||
Taktventil | ||||||
O2-Sonde | ||||||
Lambda-Steuergerät | ||||||
Katalysator | ||||||
Abgasrückführung | ||||||
Partikelfilter | ||||||
Warneinrichtung für Wartung/Fehlfunktionen | ||||||
Verdunstungsemissionsrelevante Bauteile | ||||||
3 | Ansaug- und Kraftstoffsystem | |||||
3.1 | Beschreibung und Skizzen der Ansaugleitung nebst Zubehör | z.B. | Drosselklappendämpfer, Vorwärmer, zusätzliche Luftanschlüsse | |||
3.2 | Kraftstoffzufuhr | ggf. Angaben über Schubabschaltung und Leerlaufregelung | ||||
3.2.1 | durch Vergaser Zahl der Vergaser | Angabe der Art | ||||
3.2.1.1 | Marke | Hersteller | ||||
3.2.1.2 | Typ | Typangabe | ||||
3.2.1.3 | Einstellelemente 1) | (bei elektronischem Vergaser: z.B. Steuergerät, Temperatursensoren, Drosselklappenansteller usw.) | ||||
Leerlaufeinstellung und Eingriffssicherung | Beschreibung und Skizzen | |||||
3.2.1.3.1 | Düsen | Angaben über Düsenbestückung, Durchmesserangaben | ||||
3.2.1.3.2 | Lufttrichter | Durchmesser | ||||
3.2.1.3.3 | Füllstand in der Schwimmerkammer | Höhe des Füllstandes unter Angabe der Prüfbedingungen | ||||
3.2.1.3.4 | Gewicht des Schwimmers | Gewichtsangabe | ||||
3.2.1.3.5 | Schwimmernadel | Durchmesser | ||||
3.2.1.4 | Starthilfe | handbedient oder automatisch | ||||
Einstellung der Schließanlage 3) | Angabe über die Justierung | |||||
3.2.1.5 | Kraftstoffpumpe | Druckangabe oder Kennlinie 3) | ||||
3.2.2 | Durch Einspritzeinrichtung Beschreibung des | z.B. | K-Jetronic und ggf. Luftmengenmesser *) | |||
Systems | Steuergerät* | |||||
Mengenteiler* | ||||||
Warmlaufregler* | ||||||
Thermozeitschalter* | ||||||
Kaltstartventil* | ||||||
Kraftstoff-Förderpumpe (Typ angeben) | ||||||
Systemdruck (Druck angeben) 3) | ||||||
Eingriffssicherung** | ||||||
Taktventil | ||||||
* Kennzeichnung angeben | ||||||
** Beschreibung und Skizzen | ||||||
Arbeitsweise | z.B. Einspritzung in den Ansaugkrümmer/Vorkammer/Wirbelkammer; Direkteinspritzung | |||||
3.2.2.1 | Einspritzpumpe | falls nicht in 3.2.2 enthalten | ||||
3.2.2.1.1 | Marke | } | ggf. | |||
3.2.2.1.2 | Typ | } | ||||
3.2.2.1.3 | Einspritzmenge mm3 je Hub bei min-1 | |||||
der Pumpe 2) 3) | ||||||
oder | ||||||
Kennlinie 2) 3) | ||||||
Kalibrierverfahren: | ||||||
auf dem Prüfstand/am Motor 2) | ||||||
3.2.2.1.4 | Einspritzzeitpunkt | ggf. | ||||
3.2.2.1.5 | Einspritzkurve | ggf. | ||||
3.2.2.2 | Einspritzdüse | Kennzeichnung | ||||
3.2.2.3 | Regler | |||||
3.2.2.3.2 | Typ | |||||
3.2.2.3.3 | Abregeldrehzahl unter Last | min-1 | ||||
3.2.2.3.4 | Höchstdrehzahl ohne Last | min-1 | ||||
3.2.2.3.5 | Leerlaufdrehzahl: | |||||
3.2.2.4 | Kaltstarteinrichtung: | |||||
3.2.2.4.1 | Marke: | |||||
3.2.2.4.2 | Typ: | |||||
3.2.2.4.3 | Beschreibung: | |||||
3.2.2.5 | Starthilfe: | |||||
3.2.2.5.1 | Marke: | |||||
3.2.2.5.2 | Typ: | |||||
3.2.2.5.3 | Beschreibung: | |||||
4 | Ventilsteuerzeiten oder gleichwertige Daten | |||||
4.1 | Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel oder gleichwertige Merkmale anderer Steuerungen bezogen auf den oberen Totpunkt | Angabe von Ventilhub | ||||
Angabe von Einlass/Auslass vor/nach OT | ||||||
4.2 | Bezugs- und/oder Einstellbereiche 2) | Angabe von Einlass/Auslass-Spiel | ||||
5 | Zündung | |||||
5.1 | Art des Zündsystems | |||||
Beschreibung | z.B. Transistor-Zündanlage | |||||
5.1.1 | Marke | ggf. | ||||
5.1.2 | Typ | ggf. | ||||
5.1.3 | Zündverstellkurve **) 3) | Zeichnung (bei zusätzlichen Maßnahmen zur Zündverstellung Verstellbereich) | ||||
5.1.4 | Zündzeitpunkt 3) | Angabe der Randbedingungen | ||||
5.1.5 | Unterbrecherkontaktabstand und Schließwinkel | ggf. Angaben über Kontaktabstand und Art der Regelung | ||||
6 | Schalldämpferanlage | |||||
6.1 | Beschreibung und Skizzen | Zeichnungen von Schalldämpfer und Katalysator sowie Schema der Gesamtanlage mit Hauptabmessungen der Bauteile | ||||
7 | Zusätzliche Angaben über die Prüfbedingungen | |||||
7.1 | Zündkerzen | |||||
7.1.1 | Marke | |||||
7.1.2 | Typ | Angaben über | Hersteller | |||
Typ | ||||||
Kennzeichnung | ||||||
7.1.3 | Elektrodenabstand | |||||
7.2 | Zündspule | |||||
7.2.1 | Marke | |||||
7.2.2 | Typ | |||||
7.3 | Zündkondensator | |||||
7.3.1 | Marke | falls vorhanden | ||||
7.3.2 | Typ | |||||
8 | Motorleistung | |||||
(vom Hersteller anzugeben) | ||||||
8.1 | Leerlaufdrehzahl 3) | |||||
8.2 | Kohlenmonoxidgehalt im Abgas bei Leerlauf | CO-Angaben in% | ||||
nach Angabe des Herstellers (Vol.-%) | ggf. vor und nach Katalysator, | |||||
ggf. Referenzwert gem. § 47a angeben | ||||||
8.3 | Nennleistungsdrehzahl 3) | |||||
8.4 | Nennleistung | Leistung in kW (Messmethode angeben) | ||||
9 | Verwendete Schmiermittel | |||||
9.1 | Marke | |||||
9.2 | Typ | |||||
10 | Information über Startvorgang | |||||
11 | Austausch der O2-Sonde | |||||
nach | km | ggf. | ||||
Austausch des Katalysators | ||||||
nach | km | ggf. |
Bei nicht herkömmlichen Motortypen und Systemen sind vom Hersteller Angaben zu machen, die den nachstehend geforderten gleichwertig sind.
Nichtzutreffendes streichen.
Toleranz angeben.
Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung entsprechend Abschnitt 1.12 der Anlage XXIII auch Angabe der für den jeweiligen Markt vorgesehenen Bezeichnung.
Bei kennfeldgesteuerten Zündungen Zündkennfeld oder charakteristische Punkte.