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Anlage 23, Teil 3 StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StVZO
Gliederungs-Nr.: 9232-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 23, Teil 3 StVZO

(1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

3.13Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen
3.13.1Allgemeines
 Die während der Prüfung in der Fahrkurve I emittierten Massen gasförmiger und fester luftverunreinigender Stoffe werden mit nachstehender Gleichung berechnet:
  miCT + miS miHT + miS 
 Mi = 0,43---------------+ 0,57------------- 
  SCT + SS SHT + SS 
 dabei bedeuten:
 Mi:während der Fahrkurve I emittierte Menge der Komponente i in g/km
 miCT:während der Fahrkurve I in der Phase I emittierte Menge der Komponente i in g
 miHT:während der Fahrkurve I in der Phase 3 emittierte Menge der Komponente i in g
 miS:während der Fahrkurve I in der Phase 2 emittierte Menge der Komponente i in g
 SCT:während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 1 in km
 SHT:während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 3 in km
 SS:während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 2 (Stabilisierungsphase) in km
 Die während der Prüfung in der Fahrkurve II emittierten Massen gasförmiger Luftverunreinigungen werden mit nachstehender Gleichung berechnet:
  miHW 
 Mi =--------- 
  SHW 
 dabei bedeuten:
 Mi:während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g/km
 miHW:während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g
 SHW:während der Fahrkurve II gemessene Fahrstrecke in km
 Die in den einzelnen Testphasen emittierten Massen luftverunreinigender Gase werden nach folgender Gleichung berechnet:
 mi = Vverd × (rho)iCi × 10-6 × kH
 dabei bedeuten:
 mi:emittierte Menge der gasförmigen Luftverunreinigung i in g/Testphase
 Vverd:Volumen der verdünnten Abgase korrigiert auf Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa) in l/Testphase
 (rho)i:rel. Dichte der gasförmigen Luftverunreinigung unter Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa)
 kH:Feuchtigkeitskorrekturfaktor für die Berechnung der emittierten Stickoxidmengen (bei CH und CO keine Feuchtekorrektur zulässig)
 Ci:Konzentration der gasförmigen Luftverunreinigung in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit deren Konzentration in der Verdünnungsluft.
3.13.2Volumenbestimmungen
3.13.2.1Berechnung des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Venturi-Rohr zur Messung des konstanten Durchflusses.
 Es sind Kennwerte, mit denen das Volumen des Durchflusses ermittelt werden kann, kontinuierlich aufzuzeichnen, das Gesamtvolumen während der Prüfdauer ist daraus zu berechnen.
3.13.2.2Berechnungen des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Verdrängerpumpe. Das bei den Entnahmesystemen mit Verdrängerpumpe gemessene Volumen der verdünnten Abgase ist mit folgender Formel zu berechnen.
 V = Vo × N
 hierbei bedeuten:
 V:Volumen der verdünnten Abgase (vor der Korrektur) in l/Testphase
 Vo:von der Verdrängerpumpe gefördertes Gasvolumen unter Prüfbedingungen in l/Umdrehung
 N:Zahl der Umdrehungen der Pumpe während der Prüfung
3.13.2.3Korrektur des Volumens der verdünnten Abgase auf Normalbedingungen. Das Volumen der verdünnten Abgase wird durch folgende Formel auf Normalbedingungen korrigiert:
  PB - P1 
 Vmix = V × K1 x---------- 
  Tp 
 hierbei bedeuten:
  273,2 K 
 K1 =-------= 2,6961 (K × kPa-1)
  101, 33 kPa 
 PB:Luftdruck im Prüfraum in kPa
 P1:Druckdifferenz zwischen dem Unterdruck am Einlass der Verdrängerpumpe und dem Umgebungsdruck in kPa
 Tp:Mittlere Temperatur in K der verdünnten Abgase beim Eintritt in die Verdrängerpumpe während der Prüfung
3.13.3Berechnung der korrigierten Konzentration luftverunreinigender Gase im Auffangbeutel
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben.
 hierbei bedeuten:
 Ci:Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit dessen Konzentration in der Verdünnungsluft
 Ce:Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm
 Cd:Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in der Verdünnungsluft, ausgedrückt in ppm
 DF:Verdünnungsfaktor
  Der Verdünnungsfaktor wird wie folgt berechnet:
  13,4 
 DF =------------------------------------- 
  CCO2 + (CCH + CCO) × 10-4 
 hierbei bedeuten:
 CCO2:CO2-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in Volumprozent
 CCH:CH-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm Kohlenstoffäquivalent
 CCO:CO-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm.
3.13.4Berechnung des Feuchtekorrekturfaktors für NO
 Um die Auswirkungen der Feuchte auf die für die Stickoxide erzielten Ergebnisse zu korrigieren, ist folgende Formel anzuwenden:
  1 
 kH =----------------------- 
  1 - 0,0329 (H - 10,71) 
 wobei
  6,211 × Ra × Pd 
 H =-------------------------- 
  PB - (Pd × Ra) × 10-2 
 In diesen Formeln bedeuten:
 H:Absolute Feuchte, ausgedrückt in Gramm Wasser pro Kilogramm trockener Luft
 Ra:Relative Feuchte der Umgebungsluft, ausgedrückt in Prozent
 Pd:Sättigungsdampfdruck bei Umgebungstemperatur, ausgedrückt in kPa
 PB:Luftdruck im Prüfraum, ausgedrückt in kPa.
3.13.5Bestimmung der mittleren CH-Konzentration bei Selbstzündungsmotoren
 Zur Bestimmung der Masse der CH-Emissionen für Dieselmotoren wird die mittlere CH-Konzentration mit Hilfe folgender Formel berechnet:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben.
 hierbei bedeuten:
 Red. Anm.: Die Abbildung ist im BGBl. I Nr. 49 vom 18.10.1988 auf der Seite 2013 wiedergegeben.Integral der vom beheizten HFID-Analysator während der Prüfzeit (t2 - t1) aufgezeichneten Werte
 Ce:CH-Konzentration, gemessen in den verdünnten Abgasen in ppm
 Ce:ersetzt direkt CCH in allen entsprechenden Gleichungen
4Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswertes
4.1Allgemeines
 Die Verschlechterungsfaktoren für die Abgasemissionen und der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen werden in einem Dauerlauf über 80.000 km ermittelt. Der Dauerlauf, der für die normalen Fahrbedingungen repräsentativ sein soll, ist nach einem definierten Fahrprogramm auf der Straße oder auf einem den normalen Witterungsbedingungen ausgesetzten Fahrleistungsprüfstand durchzuführen.
 Zum Nachweis, dass die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile der Prüffahrzeuge ihre Funktion zur Einhaltung der Abgas- und Verdunstungsemissionsgrenzwerte über die Lebensdauer der Fahrzeuge beibehalten, kann auf Antrag des Herstellers im Einvernehmen mit dem Technischen Dienst statt des nachfolgend definierten Dauerlaufs ein anderes gleichwertiges Testverfahren zugelassen werden. *)
4.2Durchführung der Dauerlaufprüfung
4.2.1Auswahl der Dauerlauffahrzeuge
 Für den Dauerlauftest ist ein Fahrzeug des Fahrzeugtyps auszuwählen. Für den Fall der Ausdehnung der Betriebserlaubnis auf weitere Fahrzeugtypen ist ein Fahrzeug desjenigen Fahrzeugtyps auszuwählen, das nach Angaben des Herstellers die höchsten Zulassungs-/Verkaufszahlen erwarten lässt.
 Hält die Genehmigungsbehörde diesen Fahrzeugtyp nicht für repräsentativ, so kann sie ein weiteres Prüffahrzeug bestimmen.
 Bevor der Hersteller mit der Dauerlaufprüfung beginnt, muss die Genehmigungsbehörde der Wahl der Prüffahrzeuge zustimmen. Der Antrag ist mit den Angaben über das Prüffahrzeug zu versehen.
4.2.2Zugang während der Prüfung
 Der Genehmigungsbehörde ist während des Dauerlaufs jederzeit Zugang zu dem Prüfgebäude bzw. Prüfgelände zu gewähren. Außerdem sind der Genehmigungsbehörde auf Verlangen alle Prüfungsunterlagen jederzeit vorzulegen.
4.2.3Fahrbetrieb und Prüfungen
 Der Fahrbetrieb wird auf einem im Freien liegenden Fahrleistungsprüfstand durchgeführt, der nach den Anforderungen für die Abgasprüfungen eingestellt ist. Dabei ist das Fahrprogramm nach 4.2.3.1 zu absolvieren.
 Mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde kann der Fahrbetrieb auch auf einer festgelegten Rundstrecke durchgeführt werden.
4.2.3.1Fahrprogramm
 Das Fahrprogramm besteht aus 11 Zyklen zu je 6 km (Fig. 8).
 Während der ersten neun Zyklen muss innerhalb des Zyklus viermal angehalten werden, mit einem Leerlaufbetrieb von jeweils 15 Sekunden. Es ist normal zu beschleunigen und zu verzögern. Zudem ist innerhalb jedes Zyklus fünfmal zu verzögern - von der Zyklusgeschwindigkeit auf 32 km/h - und wieder leicht zu beschleunigen bis auf die Zyklusgeschwindigkeit. Der 10. Zyklus wird mit einer konstanten Geschwindigkeit von 89 km/h gefahren. Der 11. Zyklus beginnt mit einer Beschleunigung mit Vollgas aus dem Stillstand auf 113 km/h. Auf halber Strecke erfolgt eine Normalbremsung bis zum Stillstand mit einer anschließenden Leerlaufphase von 15 Sekunden, gefolgt von einer zweiten Beschleunigung mit Vollgas.
 Anschließend ist das Fahrprogramm sofort von vorne zu beginnen.
*) Amtl. Anm.:

Beurteilungskriterien werden im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Fig. 8

Programm für den Fahrbetrieb

Das Programm besteht grundsätzlich aus 11 Zyklen zu je 6 km; die Zyklusgeschwindigkeit für jeden Zyklus ist in folgender Tabelle angegeben:

ZyklusZyklusgeschwindigkeit in km/h
164
248
364
464
556
648
756
872
956
1089
11113

 Zur Durchführung des Dauerbetriebes muss handelsüblicher Kraftstoff nach DIN 51 607, der in seinen Eigenschaften typisch für den in der Bundesrepublik erhältlichen Kraftstoff ist, verwendet werden. Eine Analyse des Kraftstoffes ist durchzuführen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
 Im Neuzustand und nach jeweils 10.000 +/- 400 km sind während des Dauerlauftests Abgasprüfungen nach Abschnitt 3.6 und nach Bedarf Verdunstungsprüfungen nach Abschnitt 3.6 durchzuführen. Der Fahrzeughersteller hat einen begonnenen Dauerlauf bis zum Kilometerstand 80.000 km durchzuführen. Die Prüfergebnisse jeder Prüfung sind der Genehmigungsbehörde unter Beilage der Fahrprotokolle unverzüglich zuzustellen. Falls ein Emissionsmesswert über den Abgas- bzw. Verdunstungsemissionsgrenzwerten liegt, kann der Dauerlauf abgebrochen werden. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall sofort mit der Angabe von Gründen für das Überschreiten zu informieren.
4.2.4Wartung der Prüffahrzeuge
 Die Wartung der emissionsrelevanten und emissionsmindernden Bauteile während des Dauerlaufs soll mit den Empfehlungen des Herstellers für den Fahrzeugtyp übereinstimmen. Die Wartungsarbeiten dürfen jedoch den vom Hersteller im Wartungsplan aufgeführten Umfang nicht überschreiten und nicht in kürzeren Intervallen durchgeführt werden.
 Jede während des Dauerlaufs durchgeführte außerplanmäßige Wartung ist der Genehmigungsbehörde sofort mitzuteilen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet innerhalb von 7 Tagen, ob der Dauerlauf fortgeführt wird.
 In den vom Hersteller vorgeschriebenen Zeitabständen ist das Wechseln von Motor- und Getriebeöl, Öl-, Kraftstoff- und Luftfilter zulässig.
4.3Berechnung
4.3.1Berechnung des Verschlechterungsfaktors
 Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Abgasmessungen zusammenzustellen. Alle gemessenen Abgaswerte müssen unterhalb der Abgasgrenzwerte liegen.
 Mit Hilfe der Methoden der kleinsten Fehlerquadrate wird für jeden Schadstoff getrennt die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80.000 km und 6.400 km. Der Quotient der Emission bei 80.000 km und 6.400 km ist der Verschlechterungsfaktor. Liegt der Quotient unter 1,00, so wird der Verschlechterungsfaktor mit 1,00 festgesetzt. Der Verschlechterungsfaktor ist auf zwei Stellen nach dem Komma genau für jeden Schadstoff anzugeben.
4.3.2Berechnung des Verschlechterungswertes
 Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Verdunstungsmessungen zusammenzustellen. Mit Hilfe der Methode der kleinsten Fehlerquadrate wird die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80.000 km und 6.400 km.
 Der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen berechnet sich durch Subtraktion der Verdunstungsemissionen bei 6.400 km von denen bei 80.000 km. Der Verdunstungsemissionswert ist auf zwei Stellen nach dem Komma anzugeben.
4.4Schlussbericht
 Nach Abschluss der Arbeiten sind der Genehmigungsbehörde alle Ergebnisse des Dauerlaufs vorzulegen. Diesen Ergebnissen muss eine Erklärung beigelegt werden, dass der Dauerlauf nach den Vorschriften dieser Anlage durchgeführt worden ist.
5Prüfkraftstoffspezifikation
5.1Technische Daten des Prüfkraftstoffes für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor
 Typ: Super, unverbleit
 Anforderungen Prüfung nach
 ROZmin. 96,0DIN 51 756
 MOZmin. 86,0DIN 51 756
 Dichte bei 15 Grad Celsiusmin. 0,750 kg/lDIN 51 757
  max. 0,770 
 Dampfdruck nach Reidmin. 0,56 barDIN 51 754
  max. 0,64 
 Siedeverlauf DIN 51 751
  Siedebeginnmin. 24 Grad Celsius 
  max. 40 
  10 Vol.-%-Punktmin. 42 Grad Celsius 
  max. 58 
  50 Vol.-%-Punktmin. 90 Grad Celsius 
  max. 110 
  90 Vol.-%-Punktmin. 150 Grad Celsius 
  max. 170 
  Siedeendemin. 185 Grad Celsius 
  max. 205 
 Rückstandmax. 2 Vol.-% 
 Kohlenwasserstoffanalyse (FIA) DIN EN 10
  Olefinemax. 15 Vol.-% 
  Aromatenmax. 45 Vol.-% 
  Gesättigte KohlenwasserstoffeRest 
 Oxidationsstabilitätmin. 480 MinutenDIN EN 9
 Abdampfrückstandmax. 4 mg/100 mlDIN EN 5
 Schwefelgehaltmax. 0,04 Gew.-%DIN EN 41 oder DIN 51 400
 Bleigehaltmax. 0,010 g/lDIN 51 769 Gaschromatographie
 Der Kraftstoff darf keine phosphorhaltigen Additive enthalten. Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen.
5.2Technische Daten des Prüfkraftstoffes für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren
 Typ: Dieselkraftstoff  
 Anforderungen Prüfung nach
 Dichte bei 15 Grad Celsiusmin. 0,835 kg/lDIN 51 757
  max. 0,845 kg/l 
 Cetanzahlmin. 48DIN 51 773
  max. 54 
 Siedeverlauf DIN 51 751
  50 Vol.-%-Punktmin. 245 Grad Celsius 
  90 Vol.-%-Punktmin. 320 Grad Celsius 
  max. 350 Grad Celsius 
 Siedeendemax. 370 Grad Celsius 
 Viskosität bei 20 Grad Celsiusmin. 3 mm2/sDIN 51 561
  max. 5 mm2/s 
 Schwefelgehaltmin. 0,10 Gew.-%DIN EN 41
  max. 0,30 Gew.-% 
 Flammpunktmin. 55 Grad CelsiusDIN 51 755
 Grenzwert der Filtrierbarkeitmax. -5 Grad CelsiusDIN 51 428
 Koksrückstand nach Conradsonmax. 0,1 Gew.-%DIN 51 551
 Aschemax. 0,01 Gew.-%DIN EN 7
 Wassergehaltmax. 0,05 Gew.-%DIN 51 777
 Kupferkorrosionmax. 1-50 A 3DIN 51 769
 Neutralisationszahlmax. 0,2 mg KOH/gDIN 51 558
 Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen.
5.3Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor
 Bei Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasantrieb ist als Prüfkraftstoff Flüssiggas nach DIN 516 22 Ausgabe 1973 zu verwenden.
6Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis
 Muster
 Maximalformat: A4
 Nummer der Betriebserlaubnis
 1.Fahrzeugart
 2.1Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugs
 2.2Fahrzeugtyp
 3.Fahrzeugtypen, auf die die Betriebserlaubnis ausgedehnt wird
 4.Name und Anschrift des Herstellers
 5.Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers
 6.Massen der genehmigten Fahrzeugtypen in fahrbereitem Zustand
 6.1Bezugsmassen der geprüften Fahrzeuge
 7.Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeuge
 8.Getriebe
 8.1Anzahl der Gänge bzw. Schaltstufen
 8.2Übersetzungsverhältnisse aller Fahrzeuge
 8.3Leistung der geprüften Fahrzeuge
 9.Datum und Nummer der Prüfbescheinigung
 10.Ergebnisse der Prüfungen
 10.1Fahrkurve I
 10.2Fahrkurve II
 10.3§ 47a
 10.4Verdunstungsmessung
 10.5Dauertest (Verschlechterungsfaktor/-wert)
 11.Ort und Datum
 12.Unterschrift

Anhang 1

Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII

Fahrzeugtyp: *)

0Allgemeines
0.1Fabrikmarke:
0.2Typ und Handelsbezeichnung:
0.3Art:
0.4Klasse des Fahrzeugs:
0.5Name und Anschrift des Herstellers:
0.6Name und Anschrift
 des Beauftragten des Herstellers (ggf.):
1Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
1.2Angetriebene Räder:
2Abmessungen und Gewichte
2.6Leermasse:
 Bezugsmasse:
2.7Technisch zulässige Gesamtmasse:
3Antriebsmaschine (s. Anhang II)
4Kraftübertragung
4.3Schaltgetriebe:
 -Bauart
 -automatisch/mechanisch
4.5Übersetzungsverhältnis:
1. Gang
2. Gang
3. Gang
4. Gang
5. Gang
 Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes
4.12Schaltpunkte (mechanisches Getriebe) zwischen den einzelnen Gängen in km/h:
6Aufhängung
6.1Normalbereifung
 -Abmessungen:
 -Dynamischer Rollumfang (nach DIN bzw. WdK):
  
Anlagen:
1.Lichtbilder und/oder Zeichnungen einer repräsentativen Fahrzeugausführung
2.Beschreibung des Motors nach Anhang  II einschließlich der dort geforderten Anlagen
3.Lichtbilder des Motors und des Motorraumes
4.ff. (ggf. weitere Anlagen auflisten)
*) Amtl. Anm.:

Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung nach 1.12 der Anlage XXIII für den vorgestellten Fahrzeugtyp Angabe der entsprechenden Genehmigungsnummer.

Anhang 2

Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII1)

1Beschreibung des Motors 
1.1Marke *) 
1.2Typ *) 
1.3Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung,
mit Viertakt/Zweitakt 2)
 
1.4Bohrung 
1.5Hub 
1.6Zahl und Anordnung der Zylinder und Zündfolge 
1.7Hubraum 
1.8Verdichtungsverhältnis 3) 
1.9Zeichnungen der Brennräume und Kolben 
1.10KühlsystemArt des Kühlsystems (Wasser, Luft)
1.11Aufladung, Art, Kurzbeschreibungggf. Typ, Antrieb und/oder Ladedruck, Ladeluftkühlung
1.12Ansaugsystem(Beschreibung, Einrichtung zur Anpassung der Luftvorwärmung an Außentemperatur)
 AnsaugkrümmerZeichnung mit Hauptabmessungen
 Luftfilter| 
 Marke>Zeichnung mit Hauptabmessungen
 Typ| 
 Ansaugschalldämpferggf.
 Marke 
 Typ 
1.13KurbelgehäuseentlüftungBeschreibung und Skizzen einschließlich der Charakteristik der Drosselstelle(n)
2Zusätzliche Einrichtungen zur Abgasreinigung 
 Beschreibung und Skizzen (mit Angabe aller wesentlichen Daten einschließlich Regelbereiche) sowie Kennzeichnungz.B.Sekundärluftzufuhr
   Leerlaufsteller
   Drehzahlschaltgerät
   Taktventil
   O2-Sonde
   Lambda-Steuergerät
   Katalysator
   Abgasrückführung
   Partikelfilter
   Warneinrichtung für Wartung/Fehlfunktionen
   Verdunstungsemissionsrelevante Bauteile
3Ansaug- und Kraftstoffsystem 
3.1Beschreibung und Skizzen der Ansaugleitung nebst Zubehörz.B.Drosselklappendämpfer,
Vorwärmer,
zusätzliche Luftanschlüsse
3.2Kraftstoffzufuhrggf. Angaben über Schubabschaltung und Leerlaufregelung
3.2.1durch Vergaser Zahl der VergaserAngabe der Art
3.2.1.1MarkeHersteller
3.2.1.2TypTypangabe
3.2.1.3Einstellelemente 1)(bei elektronischem Vergaser: z.B. Steuergerät, Temperatursensoren, Drosselklappenansteller usw.)
 Leerlaufeinstellung und EingriffssicherungBeschreibung und Skizzen
3.2.1.3.1DüsenAngaben über Düsenbestückung, Durchmesserangaben
3.2.1.3.2LufttrichterDurchmesser
3.2.1.3.3Füllstand in der SchwimmerkammerHöhe des Füllstandes unter Angabe der Prüfbedingungen
3.2.1.3.4Gewicht des SchwimmersGewichtsangabe
3.2.1.3.5SchwimmernadelDurchmesser
3.2.1.4Starthilfehandbedient oder automatisch
 Einstellung der Schließanlage 3)Angabe über die Justierung
3.2.1.5KraftstoffpumpeDruckangabe oder Kennlinie 3)
3.2.2Durch Einspritzeinrichtung Beschreibung desz.B.K-Jetronic und ggf. Luftmengenmesser *)
 Systems Steuergerät*
   Mengenteiler*
   Warmlaufregler*
   Thermozeitschalter*
   Kaltstartventil*
   Kraftstoff-Förderpumpe (Typ angeben)
   Systemdruck (Druck angeben) 3)
   Eingriffssicherung**
   Taktventil
   * Kennzeichnung angeben
   ** Beschreibung und Skizzen
 Arbeitsweisez.B. Einspritzung in den Ansaugkrümmer/Vorkammer/Wirbelkammer; Direkteinspritzung
3.2.2.1Einspritzpumpefalls nicht in 3.2.2 enthalten
3.2.2.1.1Marke}ggf.
3.2.2.1.2Typ} 
3.2.2.1.3Einspritzmenge mm3 je Hub bei min-1 
 der Pumpe 2)  3) 
 oder 
 Kennlinie 2)  3) 
 Kalibrierverfahren: 
 auf dem Prüfstand/am Motor 2) 
3.2.2.1.4Einspritzzeitpunktggf.
3.2.2.1.5Einspritzkurveggf.
3.2.2.2EinspritzdüseKennzeichnung
3.2.2.3Regler 
3.2.2.3.2Typ 
3.2.2.3.3Abregeldrehzahl unter Lastmin-1
3.2.2.3.4Höchstdrehzahl ohne Lastmin-1
3.2.2.3.5Leerlaufdrehzahl: 
3.2.2.4Kaltstarteinrichtung: 
3.2.2.4.1Marke: 
3.2.2.4.2Typ: 
3.2.2.4.3Beschreibung: 
3.2.2.5Starthilfe: 
3.2.2.5.1Marke: 
3.2.2.5.2Typ: 
3.2.2.5.3Beschreibung: 
4Ventilsteuerzeiten oder gleichwertige Daten 
4.1Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel oder gleichwertige Merkmale anderer Steuerungen bezogen auf den oberen TotpunktAngabe von Ventilhub
  Angabe von Einlass/Auslass vor/nach OT
   
4.2Bezugs- und/oder Einstellbereiche 2)Angabe von Einlass/Auslass-Spiel
5Zündung 
5.1Art des Zündsystems 
 Beschreibungz.B. Transistor-Zündanlage
5.1.1Markeggf.
5.1.2Typggf.
5.1.3Zündverstellkurve **)  3)Zeichnung (bei zusätzlichen Maßnahmen zur Zündverstellung Verstellbereich)
5.1.4Zündzeitpunkt 3)Angabe der Randbedingungen
5.1.5Unterbrecherkontaktabstand und Schließwinkelggf. Angaben über Kontaktabstand und Art der Regelung
6Schalldämpferanlage 
6.1Beschreibung und SkizzenZeichnungen von Schalldämpfer und Katalysator sowie Schema der Gesamtanlage mit Hauptabmessungen der Bauteile
7Zusätzliche Angaben über die Prüfbedingungen 
7.1Zündkerzen 
7.1.1Marke 
7.1.2TypAngaben überHersteller
   Typ
   Kennzeichnung
7.1.3Elektrodenabstand 
7.2Zündspule 
7.2.1Marke 
7.2.2Typ 
7.3Zündkondensator 
7.3.1Markefalls vorhanden
7.3.2Typ 
8Motorleistung 
 (vom Hersteller anzugeben) 
8.1Leerlaufdrehzahl 3) 
8.2Kohlenmonoxidgehalt im Abgas bei LeerlaufCO-Angaben in%
 nach Angabe des Herstellers (Vol.-%)ggf. vor und nach Katalysator,
  ggf. Referenzwert gem. § 47a angeben
8.3Nennleistungsdrehzahl 3) 
8.4NennleistungLeistung in kW (Messmethode angeben)
9Verwendete Schmiermittel 
9.1Marke 
9.2Typ 
10Information über Startvorgang 
11Austausch der O2-Sonde 
 nachkmggf.
 Austausch des Katalysators 
 nachkmggf.
1) Amtl. Anm.:

Bei nicht herkömmlichen Motortypen und Systemen sind vom Hersteller Angaben zu machen, die den nachstehend geforderten gleichwertig sind.

2) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen.

3) Amtl. Anm.:

Toleranz angeben.

*) Amtl. Anm.:

Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung entsprechend Abschnitt 1.12 der Anlage XXIII auch Angabe der für den jeweiligen Markt vorgesehenen Bezeichnung.

**) Amtl. Anm.:

Bei kennfeldgesteuerten Zündungen Zündkennfeld oder charakteristische Punkte.