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Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: STTG
Gliederungs-Nr.: 700-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland
(Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG)

Vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84)

Außer Kraft am 17. Dezember 2021 durch § 19 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688). Zur weiteren Anwendung s. § 18 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Vergabegrundsätze2
Tariftreuepflicht, Mindestlohn3
Tariftreue des beauftragten Nachunternehmens4
Wertung unangemessen niedriger Angebote5
Angabe der einschlägigen Tarifverträge6
Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personalverkehrsdiensten7
Nachweise8
Kontrollen9
Sanktionen10
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen11
Umweltverträgliche Beschaffung12
Allgemeine Verwaltungsvorschriften13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten14