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Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SSpG
Gliederungs-Nr.: 762-1
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2009 (Amtsbl. S. 662)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1566)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Sparkassen 
  
1. 
Allgemeine Vorschriften 
  
Rechtsnatur, Errichtung1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Geschäftliche Betätigung3
Satzung4
Trägerschaft, Haftung5
  
2. 
Verwaltung der Sparkassen 
  
Zuständigkeiten der Vertretungskörperschaft des Trägers6
Organe7
Zusammensetzung des Verwaltungsrats8
Vorsitz im Verwaltungsrat9
Wahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats10
Ausschließungsgründe11
Aufgaben des Verwaltungsrats12
Widerspruch13
Bildung von Ausschüssen13a
Zusammensetzung des Vorstandes und Vorsitz14
Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, Dienstverträge15
Aufgaben des Vorstandes16
(aufgehoben) Zusammensetzung des Kreditausschusses17
(aufgehoben) Aufgaben des Kreditausschusses18
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen19
(aufgehoben) Sonstige Sparkassenbeschäftigte20
Schweigepflicht21
  
3. 
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und Sparurkunden 
  
 22
  
4. 
Rechnungslegung, Entlastung 
  
Geschäftsjahr23
Jahresabschluss24
Verwendung des Jahresüberschusses25
  
5. 
Vermögenseinlagen, Beteiligungen 
  
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter26
Mitwirkung stiller Gesellschafter26a
Versammlung der stillen Gesellschafter26b
Beteiligungen27
  
6. 
Vereinigung und Auflösung von Sparkassen 
  
 28
  
7. 
Staatsaufsicht 
  
Aufsichtsbehörde29
Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde30
Erlass von Rechtsverordnungen31
  
Zweiter Abschnitt 
Landesbank Saar 
  
Rechtsnatur32
Satzung33
Aufgaben34
Organe35
Beteiligungen, Zusammenschlüsse, Umwandlung36
Jahresabschluss, Geschäftsbericht37
Offenlegungspflichten37a
Trägerschaft, Haftung38
Staatsaufsicht39
  
Dritter Abschnitt 
Sparkassenverband Saar 
  
Rechtsnatur40
Satzung41
Aufgaben, Prüfungsstelle42
Organe43
Jahresrechnung, Prüfung44
Haftung der Verbandsmitglieder45
Staatsaufsicht46
  
Vierter Abschnitt 
Übergangsvorschriften 
  
Haftung der Träger ab dem 19. Juli 200547
(aufgehoben) Verwaltungsrat der Bank48
Übergangsregelung für Jahres- und Konzernabschlüsse49
Inkrafttreten50