§ 14a SOG
Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Landesrecht Hamburg
ZWEITER TEIL – Maßnahmen zur Gefahrenabwehr → Zweiter Abschnitt: – Besondere Maßnahmen
§ 14a SOG
(weggefallen)