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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - SH.LVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - SH.LVO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: SH.LVO
Gliederungs-Nr.: 2030-5-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten
(Laufbahnverordnung - SH.LVO)

In der Fassung der Bekanntmachung 3. August 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 317, 371, 560)

Außer Kraft am 1. Juni 2009 durch § 47 Absatz 3 der Verordnung vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ordnung der Laufbahnen3
Ordnung der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes3a
Einstellung4
Erwerb der Befähigung, Befähigung in anderen Fällen5
Laufbahnwechsel, Befähigung für eine an Laufbahn6
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe7
Probezeit8
Dienstbezeichnung vor der Anstellung9
Anstellung10
Beförderung11
Schwerbehinderte Menschen12
  
Abschnitt II 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber 
  
1. Titel 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Vorbereitungsdienst13
(weggefallen)14
  
2. Titel 
Einfacher Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Vorbereitungsdienst16
Probezeit17
  
3. Titel 
Mittlerer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst18
Vorbereitungsdienst und Prüfung19
Probezeit20
Aufstieg in den mittleren Dienst21
Aufstieg in besonderen Fällen21a
  
4. Titel 
Gehobener Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst22
Übernahme aus dem mittleren Dienst23
Vorbereitungsdienst und Prüfung24
Probezeit25
Aufstieg in den gehobenen Dienst26
Aufstieg in besonderen Fällen27
  
5. Titel 
Höherer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst28
Vorbereitungsdienst und Prüfung29
Probezeit30
Aufstieg in den höheren Dienst31
(weggefallen)32
(weggefallen)33
(weggefallen)34
  
Abschnitt III 
Andere Bewerberinnen und Bewerber 
  
Besondere Einstellungsvoraussetzungen35
Probezeit und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit36
  
Abschnitt IIIa 
Besondere Bestimmungen für Bewerberinnen und Bewerber, deren Diplome unter EG-Richtlinien fallen 
  
Anerkennung der Laufbahnbefähigung auf Grund von EG-Hochschuldiplomen37
  
Abschnitt IV 
Dienstliche Beurteilung 
  
Allgemeines38
Inhalt39
Richtwerte für die Leistungsbewertung 39a
Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte in der Rechtspflege und für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte39b
  
Abschnitt V 
Fortbildung 
  
Förderung der dienstlichen Fortbildung40
  
Abschnitt VI 
Ausnahmen 
  
Zulassung von Ausnahmen41
Zuständigkeit im Bereich der Landesverwaltung42
  
Abschnitt VII 
Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte der Kreise, Ämter, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände 
  
1. Titel 
Allgemeine Vorschriften 
  
(weggefallen)43
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ohne Vorbereitungsdienst44
  
2. Titel 
  
(weggefallen)45
(weggefallen)46
(weggefallen)47
(weggefallen)48
  
3. Titel 
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst 
  
Besondere Tauglichkeitsvoraussetzungen49
Mittlerer Dienst50
Gehobener Dienst51
Aufstieg in den gehobenen Dienst51a
Aufstieg in den höheren Dienst52
Beförderung53
  
4. Titel 
Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes 
  
Entsprechend anzuwendende Bestimmungen54
  
5. Titel 
Zuständigkeiten, Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte der Kreise, Ämter, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände 
  
Zulassung weiterer Ausnahmen, Zuständigkeiten55
  
6. Titel 
Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen 
  
Entsprechend geltende Vorschriften56
  
Abschnitt VIII 
Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Zuständigkeiten57
  
Abschnitt IX 
Übertritt in das Beamtenverhältnis 
  
Übernahme von Beamtinnen und Beamten und früheren Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren sowie von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten58
(weggefallen)58a
(weggefallen)59
(weggefallen)60
  
Abschnitt X 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)61
(weggefallen)62
(In-Kraft-Treten)63
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 45 der Verordnung vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236)