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Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SEDDiktStiftG
Gliederungs-Nr.: 224-14
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Vom 5. Juni 1998 (BGBl. I S. 1226)

Geändert durch Artikel 156 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: