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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchaumwZwStV
Gliederungs-Nr.: 612-8-2-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen
(Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)

Vom 17. März 1994 (BGBl. I S. 568)

Außer Kraft am 1. April 2010 durch Artikel 9 Absatz 4 Nummer 3 der Verordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Zu Teil 1 des Gesetzes 
  
Zu § 1 des Gesetzes 
  
Alkoholgehalt, steuerbare Menge 1
  
Zu § 3 Abs. 2 des Gesetzes 
  
Steuerfreie Verwendung 2
  
Zu den §§ 5, 8, 19 des Gesetzes 
  
Herstellungsbetrieb 3
Antrag auf Herstellungserlaubnis 4
Erteilung der Herstellungserlaubnis 5
Änderung von Verhältnissen 6
Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis 7
Einstellung, Ruhen und Wiederaufnahme des Herstellungsbetriebes 8
(weggefallen) 9
Lagerung10
(weggefallen) 11
Belegheft, Schaumweinsteuerbuch12
Aufnahme von Rückwaren und anderen Waren13
Proben 14
Untergang, Vernichtung im Herstellungsbetrieb 15
Bestandsaufnahme im Herstellungsbetrieb 16
  
Zu den §§ 6, 8, 19 des Gesetzes 
  
Schaumweinlager 17
Antrag auf Lagererlaubnis 18
Erteilung der Lagererlaubnis 19
Leistung der Lagersicherheit 20
Sinngemäße Anwendung 21
  
Zu § 8 des Gesetzes 
  
Steueranmeldung 22
  
Zu den §§ 10, 11 des Gesetzes 
  
Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet 23
Versand im Steuergebiet im Anschluss an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 24
Innergemeinschaftliches Steuerversandverfahren 25
Leistung der Versandsicherheit 26
Berechtigter Empfänger 27
Rücksendung unversteuerten Schaumweins durch den berechtigten Empfänger 27a
Beauftragter 28
  
Zu § 12 des Gesetzes 
  
Ausfuhr von Schaumwein unter Steueraussetzung 29
  
Zu § 13 des Gesetzes 
  
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung30
  
Zu § 14 des Gesetzes 
  
Verbringen aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten31
  
Zu § 15 des Gesetzes 
  
Verbringen zu privaten Zwecken31a
  
Zu § 16 des Gesetzes 
  
Versandhandel, Beauftragter 32
  
Zu § 17 des Gesetzes 
  
Schaumwein aus Drittländern 33
  
Zu § 18 des Gesetzes 
  
Verbringen von Schaumwein des freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten, Steuerentlastung 34
  
Zu § 20 Nr. 3 des Gesetzes 
  
Transitverkehr mit Schaumwein des freien Verkehrs 34a
  
Zu § 21 des Gesetzes und § 212 der Abgabenordnung 
  
Anmeldung im Rahmen der Steueraufsicht, amtliche Probenentnahme 35
  
Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung 
  
Kleinbetragsregelung35a
  
Zu Teil 2 des Gesetzes 
  
Zu den §§ 23, 25 des Gesetzes 
  
Zwischenerzeugnisse 36
Verbringen zu privaten Zwecken36a
Herstellung von Zwischenerzeugnissen außerhalb eines Steuerlagers 37
  
Zu Teil 3 des Gesetzes 
  
Zu § 27 des Gesetzes 
  
Innergemeinschaftliches Steueraussetzungsverfahren für Wein, Erlaubnis 38
Innergemeinschaftliches Steuerversandverfahren 39
Belegheft, Buchführung 40
Berechtigter Empfänger41
  
Zu § 28 des Gesetzes 
  
Innergemeinschaftlicher Verkehr mit Wein des freien Verkehrs 42
Transitverkehr mit Wein des freien Verkehrs 42a
  
Zu Teil 4 des Gesetzes 
  
Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung 
  
Ordnungswidrigkeiten 43
In-Kraft-Treten 44
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 54 des Gesetzes vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3302)