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§ 15 SächsOWiG
Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
Landesrecht Sachsen

Dritter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsOWiG
Gliederungs-Nr.: 34-4
Normtyp: Gesetz

§ 15 SächsOWiG – In-Kraft-Treten

§ 13 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.