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Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsOWiG
Gliederungs-Nr.: 34-4
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)

Vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 174)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376, 2015 S. 290)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Verbleib der Geldbußen und Verwarnungsgelder2
Wirkung der Einziehung3
Notwendige Auslagen4
Erstattung von Auslagen5
Ersatzpflicht für Verfolgungsmaßnahmen6
  
Zweiter Teil 
Einzelne Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten 
  
(weggefallen)7
(weggefallen)8
(weggefallen)9
Schutz von Wappen und Flaggen10
Zuständigkeit nach § 112 OWiG11
Sonstige sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden12
(weggefallen)13
  
Dritter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften14
In-Kraft-Treten15