Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 SächsLVO
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsLVO
Gliederungs-Nr.: 240-2.11
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 SächsLVO – Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des höheren Dienstes (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 29. Oktober 2014 durch Artikel 34 Nummer 1 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530)

(zu § 32 Abs. 1)

Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen
des höheren Dienstes
Besondere FachrichtungBildungsvoraussetzungen
(wissenschaftlicher Studiengang)
1.Ärztlicher DienstMedizin
2.Pharmazeutischer DienstPharmazie
3.Zahnärztlicher DienstZahnmedizin
4.Tierärztlicher DienstTiermedizin
5.Dienst im Prüfwesen für BaustatikBauingenieurwesen oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
6.Biologischer DienstBiologie,
Biochemie,
Biotechnologie,
Bioingenieurwesen oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
7.Chemischer DienstChemie,
Chemieingenieurwesen,
Chemietechnik,
Biochemie oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
8.Geologischer DienstAgrarwissenschaften,
Bergbauwissenschaften,
Geotechnikwissenschaften,
Bodenwissenschaften,
Geodäsie- und Kartografiewissenschaften,
Geologie,
Geochemie,
Mineralogie,
Geophysik,
Mathematik,
Paläontologie oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
9.Psychologischer DienstPsychologie
10.Wirtschaftsverwaltungsdienst Volkswirtschaft,
Betriebswirtschaft,
Wirtschaftswissenschaften,
Wirtschaftsingenieurwesen,
Verwaltungswissenschaften,
Wirtschaftsinformatik
11.Physikalischer DienstPhysik oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
12.Dienst in der UmweltverwaltungAgrarwissenschaften,
Biowissenschaften,
Bioingenieurwesen,
Chemie,
Geowissenschaften,
Hydrologie,
Landschaftsarchitektur,
Landschafts- und Landespflege,
Physik,
Umweltwissenschaften,
Umweltingenieurwesen,
Umweltmanagement,
Werkstoffwissenschaften,
Verfahrenstechnik oder
nach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
13.Technischer Gewerbeaufsichtsdienstnach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
14.Dienst als Studienrat an einer Hochschulenach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
15.Dienst in Denkmalschutz und DenkmalpflegeKunstgeschichte,
Architektur,
Restaurierung,
Mineralogie,
Physik,
Chemie,
Geologie
16.Dienst in der Wissenschafts- und Kulturverwaltung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunstnach näherer Bestimmung des zuständigen Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern
17.Gartenbautechnischer DienstGartenbau,
Garten- und Landschaftsgestaltung,
Landschafts- und Landespflege,
Landwirtschaft
18.Bautechnischer Dienst in der WasserwirtschaftWasserwirtschaft,
Wasserbau