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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsLVO
Gliederungs-Nr.: 240-2.11
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen
(Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 458)

Außer Kraft am 29. Oktober 2014 durch Artikel 34 Nummer 1 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
(aufgehoben)1
Einstellung2
Befähigung3
Probezeit4
(aufgehoben)5
Einstellung in einem höheren Amt6
Beförderung7
Berücksichtigung von Eltern- und Betreuungszeiten7a
Laufbahnwechsel8
Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren9
Erleichterungen für schwerbehinderte Menschen10
  
Zweiter Teil 
Laufbahnbewerber 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Vorbereitungsdienst11
Laufbahnprüfungen12
Verlängerung der Probezeit13
Allgemeine Voraussetzungen für den Aufstieg13a
  
Zweiter Abschnitt 
Einfacher Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst14
Vorbereitungsdienst15
Probezeit16
  
Dritter Abschnitt 
Mittlerer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst17
Vorbereitungsdienst18
Probezeit19
Aufstieg20
  
Vierter Abschnitt 
Gehobener Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst21
Vorbereitungsdienst22
Probezeit23
Aufstieg24
Beförderung25
  
Fünfter Abschnitt 
Höherer Dienst 
  
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst26
Vorbereitungsdienst27
Probezeit28
Aufstieg29
Aufstieg in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes29a
Beförderung30
  
Sechster Abschnitt 
Besondere Fachrichtungen 
  
Allgemeines31
Bildungsvoraussetzungen32
Berufliche Tätigkeit33
Feststellung der Befähigung34
  
Siebenter Abschnitt 
Besondere Vorschriften für einzelne Laufbahnen und Ämter 
  
Allgemeiner Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten35
  
Dritter Teil 
Andere Bewerber 
  
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung36
Probezeit37
(aufgehoben)38
  
Vierter Teil 
  
Fortbildung39
  
Fünfter Teil 
  
Ausnahmen40
  
Sechster Teil 
Richter und Staatsanwälte 
  
Richter41
Staatsanwälte42
  
Siebenter Teil 
Besondere Vorschriften für den Schul- und Schulaufsichtsdienst 
  
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung43
Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes44
Aufstieg in die Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes45
  
Achter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Geltungsbereich46
Übergangsregelung47
(aufgehoben)48
Inkrafttreten49
  
Anlagen 
  
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 1
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 3