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Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsFlüAG
Gliederungs-Nr.: 271-4/2
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG)

Vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Unterbringungsbehörden2
Einrichtungen der Unterbringung3
Ausreiseeinrichtungen4
  
Abschnitt 2 
Aufnahme, Verteilung und Unterbringung 
  
Aufzunehmende Ausländer5
Aufnahme und Verteilung6
Zuweisungen7
Länderübergreifende Verteilungen8
(weggefallen)9
Kostenerstattung für Abrechnungszeiträume bis zum 31. Dezember 201810
Kostenerstattung für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 201910a
  
Abschnitt 3 
Schlussbestimmungen 
  
Datenverarbeitung11
Verordnungsermächtigungen12
Einschränkung eines Grundrechts13
Sonderpauschale für das Jahr 201614
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190)